Der umstrittene Fahrdienst Uber steht mit seiner App UberPop in Deutschland vor dem Aus. In einer Grundsatzentscheidung hat das Landgericht Frankfurt dem Internetunternehmen untersagt, Kunden an private Fahrer zu vermitteln. Dieses Geschäftsmodell sei rechtswidrig.
Die Entscheidung habe grundsätzliche Bedeutung, da erstmals das Taxigewerbe gegen Uber geklagt habe, erläuterte ein Justizsprecher. Gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil kann aber noch Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt eingelegt werden. Diese Möglichkeit prüft Uber nun.
Gericht verbietet Uber: Fahrdienst sei nicht nur Vermittler
Uber hatte immer damit argumentiert, nur ein Vermittler zwischen Kunden und Fahrern zu sein. Das sah das Gericht anders, da die Fahrer einen Teil ihrer Einnahmen an das US-Unternehmen zahlen müssen.
Bisher hat Uber seinen Dienst in den fünf Großstädten Frankfurt, Berlin, Hamburg, München und Düsseldorf angeboten. Nach dem Urteil ist das nun zumindest mit dem bisherigen Geschäftsmodell nicht mehr möglich. dpa