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Tipps: Der Trend geht zum pflegeleichten Grab

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Der Trend geht zum pflegeleichten Grab

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    Pflanzen verbinden Zierde und schöne Erinnerungen an den Verstorbenen.
    Pflanzen verbinden Zierde und schöne Erinnerungen an den Verstorbenen. Foto: Petra Beerhalter, Fotolia.com

    Das Grabschmücken für Allerheiligen hat eine lange Tradition. Doch wird sie noch gelebt? Wenn ja, welche Trends gibt es? Und was kann ich tun, wenn ich eine schöne Ruhestätte für meine Angehörigen haben will, aber keine Zeit zur Pflege habe oder krank bin? Wir beantworten Fragen dazu:

    Wie verankert ist die Tradition der Grabpflege zum 1. November noch? Wird sie vor allem von älteren Menschen noch erhalten?

    „Ja, es ist ganz klar so, dass es vor allem ältere Menschen sind, die den 1. November noch als den Tag hochhalten, an dem die Gräber geschmückt sein müssen“, sagt Alexander Helbach von „Aeternitas“, der Verbraucherinitiative Bestattungskultur, und ergänzt: „Immer mehr Menschen empfinden Gräber als Belastung.“ Allerdings warnt er vor voreiligen Entscheidungen: „Wichtig ist, dass man miteinander über das Thema spricht“, betont Helbach. Denn es zeige sich oft, dass Menschen doch einen Ort zur Trauer schätzen. Letzteres betont auch Corina Steffl von der Treuhandgesellschaft bayerischer Friedhofsgärtner. Zwar beobachtet sie auch in Bayern, dass der Friedhof nicht mehr im täglichen Leben der Menschen verankert ist. Allerdings sehe man immer wieder, dass Menschen doch die Ruhestätten ihrer Angehörigen besuchen wollen. Nicht ohne Grund werden Blumen und Kerzen selbst an Urnenwänden abgelegt.

    Wer keine Möglichkeit zur Grabpflege sieht, welche Bestattungsmöglichkeiten gibt es noch?

    Die Urnenbestattung hat stark zugenommen. „Die Urne ist mobil und passt in eine mobile Gesellschaft“, bringt es Helbach auf den Punkt. Er nennt als Alternativen Waldbestattungen, Baum-, Rasen- und Gemeinschaftsgräber. Gerade im Gemeinschaftgrab sieht Agraringenieurin Steffl einen guten Kompromiss. Die Nachfrage danach steige auch in Bayern.

    Ist ein Gemeinschaftsgrab ein anonymes Grab?

    Nein, betont Steffl. Denn ein gärtnergepflegtes Gemeinschaftsgrab ist eine zusammenhängend gestaltete Fläche, in die einzelne Gräber eingebettet sind. In Bayern hätten schon mehrere Friedhöfe solche Anlagen, etwa in Augsburg oder Kempten. Ihnen gemeinsam sei die durchgehende Bepflanzung und manchmal auch ein Denkmal. An jeden Verstorbenen wird, wie Steffl erklärt, mit Namen und Lebensdaten erinnert. Auch dürften auf Gemeinschaftsgräbern Angehörige Blumen ablegen oder Kerzen aufstellen. Die Kosten lägen aber weit unter denen von Einzelgrabstätten.

    Oft finden sich auf Friedhöfen verwahrloste Gräber. Darf das sein?

    Grundsätzlich besteht laut Aeternitas eine Pflicht zur Grabpflege. Wie die auszusehen hat, das schreiben die einzelnen Friedhofsverordnungen vor. Fest steht: Wenn der Pflege nicht nachgekommen und auch kein Friedhofsgärtner beauftragt wird, kann dies im schlimmsten Fall mit einem Bußgeld geahndet werden. Es könne auch sein, so schreibt Aeternitas, dass die Friedhofsverwaltung die Grabpflege übernimmt und dies in Rechnung stellt.

    Auf was muss ich achten, wenn ich die Pflege eines einzelnen Grabes einem Gärtner übergebe?

    Aeternitas rät zunächst zu einem Preisvergleich. Die üblichen Preise lägen je nach Grabstelle zwischen 60 und 600 Euro im Jahr. Da die Dauergrabpflege meist mindestens fünf, oft aber auch 15 bis 20 Jahre läuft und der Gesamtbetrag bei Vertragsbeginn bezahlt wird, müsse das Geld bei einer Treuhandstelle hinterlegt werden. Nur dann sei das Geld im Falle einer Insolvenz der Gärtnerei geschützt. Als weitere Kriterien nennt Aeternitas unter anderen: Die Summe wird sicher und mit höchstmöglicher Verzinsung angelegt; das gezahlte Kapital reicht voraussichtlich für die Vertragslaufzeit; es besteht die Möglichkeit einer Kontoauskunft; die Kosten der einzelnen Leistungen werden aufgeführt; die Verwaltungsgebühren sind auf den tatsächlichen Aufwand begrenzt; die Grabpflege wird überwacht. Verbraucher sollten auch darauf achten, ob Gießen im Vertrag beinhaltet ist oder extra kostet.

    Wer darf eigentlich auf das Grab Blumen und Kränze legen?

    Darüber gibt es oft Streit, weiß Helbach. Und manchmal kommt der Konflikt sogar vor Gericht. Fest steht: Der Inhaber der Grabnutzungsrechte, also derjenige, dem das Grab gehört und der dafür bezahlt, muss sich um die Pflege kümmern. Andere Angehörige haben zwar nicht zwangsläufig das Recht, die Grabgestaltung mitzubestimmen. Allerdings haben sie oft einen Anspruch, das Grab schmücken zu dürfen, indem sie etwa Blumen oder einen Kranz ablegen. Kommen die Konflikte vor Gericht, ist es aufgrund fehlender eindeutiger Regelungen von der Interpretation des Richters abhängig, wer was am Grab tun darf. Hier kommt es oft auch auf die Enge des Verwandtschaftsverhältnisses zum Verstorbenen an.

    Ich will selbst das Grab meiner Angehörigen pflegen. Gibt es Trends bei der Gestaltung?

    „Generell legen die Leute wieder mehr Wert auf natürliches Material“ sagt Eduard Sandner, Inhaber der gleichnamigen Gärtnerei in Welden bei Augsburg. „Sie möchten individuell gefertigte Bepflanzungen und Werkstücke, keine Massenware.“ Der Trend gehe zu kleineren Gestecken, aber wertigeren Herbstbepflanzungen mit Hornveilchen, Blattschmuckpflanzen und Moorbeetgewächsen. Auch Gestecke mit gefrostetem statt gebleichtem oder gefärbtem Trockenmaterial sind nach Angaben von Sandner angesagt. Ebenso bepflanzte Gefäße wie Herzen, Kreuze und Ringe.

    Was muss ich beachten, wenn ich das Grab winterfest machen will?

    Bodendecker und Gehölze sollten jetzt zurückgeschnitten werden, rät Agraringenieurin Steffl. Wer im Frühjahr Frühlingsblumen, beispielsweise Tulpen, blühen haben will, sollte die Zwiebeln jetzt einsetzen. Wer jetzt noch das Grab bepflanzen will, sollte darauf achten, dass er winterharte Blumen wählt. Zu den Klassikern der Herbstblumen gehören ja Erika und Calluna. Doch Erika ist nicht winterhart, die Besenheide hingegen schon. Auch die Schneeheide (Erica carnea) ist nach Angaben der Friedhofsgärtner winterhart. Die immergrüne Pflanze öffne ihre Blütenknospen aber während des Winters und blühe von Januar bis März. Wer das Grab mit Zweigen von Tanne, Blaufichte oder Islandmoos abdeckt, habe ein gepflegtes Grab bis in den Frühling.

    Weitere Informationen und Beratung gibt es beim Verein Aeternitas unter Telefon 02244/92537 oder im Internet unter www.aeternitas.de. Fragen zur Dauergrabpflege beantworten die Friedhofsgärtner vor Ort oder die Treuhandgesellschaft bayerischer Friedhofsgärtner, Telefon 089/1786710, im Internet: www.dauer-grab-pflege.de

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