Startseite
Icon Pfeil nach unten
Wirtschaft
Icon Pfeil nach unten

Taxifahren: Bundesgerichtshof prüft Revision um Rabatte von MyTaxi

Taxifahren

Bundesgerichtshof prüft Revision um Rabatte von MyTaxi

    • |
    Die Taxibranche sieht sich von Anbietern wie MyTaxi herausgefordert.
    Die Taxibranche sieht sich von Anbietern wie MyTaxi herausgefordert. Foto: Wolfram Kastl, dpa (Symbolbild)

    Der Markt für Taxifahrten ist hart umkämpft. Rabattaktionen, mit denen Kunden per App viel Geld sparen können, ärgern klassische Taxizentralen. Die Genossenschaft Taxi Deutschland, ein Zusammenschluss von Zentralen mit Sitz in Frankfurt, hat dem Unternehmen My

    Die Entscheidungen von Landgericht und Oberlandesgericht Frankfurt basieren auf dem Personenbeförderungsgesetz, das eine Tarifpflicht vorsieht. Das Hamburger Unternehmen MyTaxi ist dagegen vor den Bundesgerichtshof (BGH) gezogen, der an diesem Donnerstag (10 Uhr) in Karlsruhe verhandelt.

    MyTaxi: Angebote sind nicht ungewöhnlich

    Der Sprecher von Taxi Deutschland, Marten Clüver, kritisierte MyTaxi nicht nur wegen des Verstoßes gegen die Tarifpflicht. Das Unternehmen wolle sich mit den Rabatten vor allem die Daten der Kunden erkaufen. Wo häufig MyTaxi bestellt werde, tauchte später vermehrt auch ein Limousinenservice auf, an dem Daimler beteiligt ist. Absicht ist nach Clüvers Überzeugung, die Taxizentralen zu schwächen, die nicht über eine gleichwertige Finanzkraft verfügen.

    Der MyTaxi-Manager Alexander Mönch argumentiert dagegen, es sei nicht außergewöhnlich, Kunden mit neuen Angeboten und Produkten auf seinen eigenen Service aufmerksam zu machen. Alle Aktionen seien zeitlich begrenzt und hätten das Ziel, die Marke MyTaxi für eine breite Zielgruppe attraktiv zu machen. Die Branche müsse sich jetzt bewegen, um in einem schnell wachsenden Mobilitätsmarkt mithalten zu können. "Am Ende ist es der Kunde, der entscheidet, welches Angebot er bevorzugt." (dpa)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden