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Tarife: Bahn-Tarifkonflikt: Spitzengespräch gescheitert - neue Streiks drohen

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Bahn-Tarifkonflikt: Spitzengespräch gescheitert - neue Streiks drohen

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    Bahnkunden drohen neue Streiks: Bei einem Spitzengespräch über den Tarifkonflikt gab es keine Einigung zwischen der Bahn und den Gewerkschaften GDL und EVG.
    Bahnkunden drohen neue Streiks: Bei einem Spitzengespräch über den Tarifkonflikt gab es keine Einigung zwischen der Bahn und den Gewerkschaften GDL und EVG. Foto: Fredrik von Erichsen (dpa)

    Misslungen ist der erhoffte Durchbruch im Tarifkonflikt zwischen der Bahn und den beiden konkurrierenden Gewerkschaften GDL und EVG. Die Parteien konnten sich im Spitzengespräch nicht einigen teilten die Deutsche Bahn und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) nach dem Treffen in Köln am späten Dienstagabend mit. Es sei nicht gelungen, sich auf ein Verfahren für künftige gemeinsame Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (

    Gewerkschaften streiten um Zuständigkeit

    Kernpunkt des Streits ist ein Kampf der Gewerkschaften um die Zuständigkeit: GDL und EVG streiten darüber, welche Gewerkschaft für welche Berufsgruppen bei der Bahn Tarifverhandlungen führen soll. Die GDL will für das gesamte Zugpersonal verhandeln und nicht nur für die Lokführer. Dabei steht sie in Konkurrenz mit der EVG, in der wiederum auch Lokführer organisiert sind. Die Bahn will ihrerseits konkurrierende Verträge für eine Berufsgruppe aber unbedingt vermeiden.

     Nun war geplant, dass die Deutsche Bahn am Freitag parallele Verhandlungen mit der EVG und der GDL führt, das Spitzengespräch am Dienstagabend sollte die Weichen dafür stellen. Die EVG erklärte anschließend, die Chance, die Spaltung der Belegschaft zu beenden, sei "am Widerstand der GDL gescheitert". Es sei "nicht gelungen, sich auf ein Verfahren zu verständigen, bei dem die berechtigten Interessen aller Beschäftigten gesamthaft von den beteiligten Gewerkschaften vertreten werden". Die GDL war am frühen Mittwochmorgen zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

    Die EVG habe immer wieder deutlich gemacht, dass sie keine Tarifkonkurrenz akzeptieren werde, erklärte der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner. Die Gewerkschaft stehe für Tarifeinheit und werde dafür "mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln kämpfen". Die EVG hatte bereits zuvor erklärt, Streiks nicht mehr auszuschließen. Kirchner forderte zudem von der Bahn, dass diese wie ursprünglich geplant am Freitag "ausschließlich mit der EVG die Tarifverhandlungen fortsetzt". Für gemeinsame Verhandlungen sehe die Gewerkschaft "keinen Raum mehr".

    Bahn will beiden Gewerkschaften ein Angebot vorlegen

    Die Bahn erklärte ihrerseits, sie werde am Freitag getrennte Verhandlungen mit der GDL und der EVG in Frankfurt (Main) führen. Die Deutsche Bahn werde beiden Gewerkschaften bis dahin ein Angebot zu ihren Forderungen vorlegen, erklärte das Unternehmen in der Nacht zum Mittwoch. Dabei bleibe es das Ziel der Bahn, "konkurrierende Regelungen für eine Berufsgruppe zu vermeiden".

    Diese Rechte haben Bahnfahrer bei einem Bahn-Streik

    Diese Rechte haben Bahnkunden im Fall eines Streiks bei der Bahn:

    Falls der Zug ausfällt, kann man in einen anderen Zug einsteigen, auch wenn er teurer und schneller ist. Denn nach Auskunft der Bahn dürfen Reisende einen höherwertigen Zug nutzen, wenn der ursprünglich gebuchte Zug nicht fährt.

    Bei zuggebundenen Tickets werde die Zugbindung aufgehoben, erklärte die Bahn zuletzt. Ausgenommen seien Länder-Tickets, manche regionale Angebote sowie reservierungspflichtige Züge, hieß es.

    Kunden, die von streikbedingten Zugausfällen oder Verspätungen betroffen sind, können sich ihre Fahrkarte und Reservierung kostenlos erstatten lassen. Das geht etwa in den DB-Reisezentren.

    Online-Tickets können über ein Formular im Internet erstattet werden.

    Bahnreisende bekommen einen Teil ihres Ticketpreises zurück, wenn sich ihr Zug wegen eines Streiks bei der Deutschen Bahn um mehr als 60 Minuten verspätet.

    Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Bahnkunden 25 Prozent des Reisepreises zurück, ab 120 Minuten werden demnach sogar 50 Prozent des Preises erstattet.

    Die Bahn kann in diesem Fall keine höhere Gewalt geltend machen. Das entschied der Europäische Gerichtshof im September 2013 (Rechtssache C-509/11).

    Als Bahnreisender kann man sich informieren, ob der eigene Zug von dem Bahn-Streik betroffen ist. Aktuelle Informationen gibt es unter www.bahn.de/aktuell.

    Erklärtes Ziel der GDL ist es, eigene Tarifverträge für ihre Mitglieder beim gesamten Zugpersonal durchzusetzen - etwa für Zugbegleiter oder für Lokrangierführer. Für die Lokführer hat die Gewerkschaft das bereits vor Jahren erreicht.

    Für ihr Anliegen hatte die GDL seit Anfang September sechs Mal zum Streik aufgerufen. Dadurch wurde der Bahnverkehr jeweils empfindlich getroffen, etwa zwei Drittel der Personenzüge fielen aus.  (dpa/afp)

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