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Steuererklärung: Steuer 2020: Wer im Homeoffice arbeitet, soll nicht draufzahlen

Steuererklärung

Steuer 2020: Wer im Homeoffice arbeitet, soll nicht draufzahlen

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    Homeoffice ist im Corona-Jahr für viele Menschen Alltag. Das soll sich auch in der Steuererklärung 2020 widerspiegeln können.
    Homeoffice ist im Corona-Jahr für viele Menschen Alltag. Das soll sich auch in der Steuererklärung 2020 widerspiegeln können. Foto: Jens Kalaene, dpa (Symbol)

    Um die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus zu reduzieren, haben Millionen von Bundesbürgern ihre Arbeit in den vergangenen Monaten ganz oder teilweise in die eigenen vier Wände verlegt. Auch wenn das Homeoffice nicht aus einem speziellen Extrazimmer, sondern etwa aus Küchentisch und Laptop besteht – für die Arbeitnehmer entstehen dadurch zusätzliche Kosten. So muss etwa mehr geheizt werden, der Verbrauch von Strom und Wasser steigt. Oft erhöhen sich auch die Kosten für Telefon oder Internet. Die Bundesregierung will nun einen Ausgleich schaffen und plant eine Steuerentlastung für die Homeoffice-Tätigkeit.

    Arbeitnehmer können mit einer Homeoffice-Pauschale bei der Steuer rechnen

    Union und SPD einigten sich nun auf eine entsprechende Sonderregelung aufgrund der Corona-Pandemie, die zunächst auf zwei Jahre begrenzt sein soll. Laut Lothar Binding, dem finanzpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion, soll die Möglichkeit eines pauschalen Abzugsbetrags von fünf Euro pro Tag für Steuerpflichtige im Homeoffice geschaffen werden. Über eine mögliche Verlängerung der Regelung solle dann anhand der Erfahrungen in den kommenden beiden Jahren entschieden werden. Denn inwiefern die Pandemie zu dauerhaften Veränderungen der Arbeitswelt führe, bleibe abzuwarten. Unklarheit bestand offenbar noch über die geplante Obergrenze für die Pauschale. Binding nannte 500 Euro im Jahr, was der Nutzung des Homeoffice an 100 Arbeitstagen entspreche. Dagegen war aus der CSU zuvor die Zahl 600 genannt worden.

    Bundesfinanzminister Olaf Scholz befürwortet eine Homeoffice-Pauschale und geht davon aus, dass diese auch bezahlbar ist. „Das wird überschaubar sein, was die Dimension betrifft, die das mehr kostet“, sagte der SPD-Politiker. Er verwies auf einen Einspareffekt an anderer Stelle: Beschäftigte, die von der steuerlichen Homeoffice-Pauschale profitieren, weil sie von zu Hause arbeiten, könnten auf der anderen Seite ja auch keine Kosten für den Weg zur Arbeit bei der Steuererklärung geltend machen. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt betonte, es gehe darum, die erhöhten Homeoffice-Kosten, etwa für Strom, Telefon oder Internet, steuerlich zu fördern – unabhängig vom Nachweis eines separaten Arbeitszimmers.

    Kosten zu Hause steigen durch das Arbeiten im Homeoffice

    Fachleute begrüßen das Vorhaben. Martin Beznoska, Steuerexperte beim arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft in Köln (IW), sagte unserer Redaktion: „Die steuerliche Abzugsfähigkeit des Homeoffice ist steuersystematisch angemessen, da den Beschäftigten beim Arbeiten von zu Hause, egal ob im separaten Arbeitszimmer oder am Küchentisch, auch berufsbezogene Kosten anfallen. Da diese berufsbedingt sind, sollten sie steuerlich berücksichtigt werden.“ Neben Strom-, Wasser- und Heizkosten erhöhe sich etwa auch die Abnutzung privater Möbel. Die meisten Arbeitnehmer, so der Experte, können das Arbeitszimmer nicht von der Steuer absetzen, da die Voraussetzungen hier sehr hoch seien.

    Künftig könne diese Personengruppe nun zumindest die Tagespauschale ansetzen. Auswirkungen, so erklärt Beznoska, hätte dies für Beschäftigte aber nur, wenn die Werbungskosten insgesamt – also auch inklusive der Entfernungspauschale – den Pauschbetrag von 1000 Euro überschreiten. Dies wäre vor allem aufgrund kurzer Arbeitswege – mehr als die Hälfte der Beschäftigten pendelt seinen Angaben zufolge weniger als zehn Kilometer zum Arbeitsplatz – bei vielen Arbeitnehmern gar nicht der Fall. So rechnet auch Beznoska damit, dass die Auswirkungen auf die Steuereinnahmen des Staats begrenzt sind und somit eine breite Entlastungswirkung ausbleibe.

    Anspruch auf Homeoffice ist offenbar vom Tisch

    Auch die Deutsche Steuer-Gewerkschaft wertet die Einführung eines steuerlichen Home-Office-Freibetrags als Fortschritt. Eine solche Pauschale habe eine vereinfachende Wirkung sowohl für den Steuerzahler wie für das Finanzamt, sagte Vorsitzender Thomas Eigenthaler. Denn die Kosten müssten nicht im Einzelnen nachgewiesen werden. Wer ein echtes Arbeitszimmer zu Hause habe, könne maximal 1250 Euro im Jahr geltend machen. Dafür muss das Zimmer aber ein separater, büromäßig eingerichteter Raum sein. Daher, so Eigenthaler weiter, sei der geplante Jahresbetrag von 600 Euro – also etwa der Hälfte – auch für eine bloße Arbeitsecke „völlig in Ordnung“. Während das Homeoffice steuerlich künftig berücksichtigt wird, ist der Plan für einen gesetzlichen Anspruch darauf, seine Arbeit zeitweise von zu Hause aus zu erledigen, offenbar vom Tisch. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat sich mit einem entsprechenden Vorschlag offenbar nicht gegen CDU und CSU durchsetzen können. Der Gesetzentwurf des SPD-Politikers sah vor, dass Beschäftigte 24 Tage im Jahr mobil oder im Homeoffice tätig sein können, sofern keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Doch das lehnte der Koalitionspartner ab.

    Heil sieht immerhin einen Teilerfolg: „Es ist jetzt an der Zeit, dafür einen vernünftigen und modernen Ordnungsrahmen zu schaffen.“ Nach dem neuen Plan des Arbeitsministeriums sollen Arbeitnehmer nun zumindest das Recht bekommen, den Wunsch nach regelmäßigem mobilen Arbeiten mit ihrem Chef zu besprechen. Darauf verständigte sich das Kabinett am Montag. Demnach soll der Arbeitgeber konkret auf die jeweiligen Homeoffice-Wünsche der Beschäftigten eingehen müssen. Falls der Arbeitgeber das Ansinnen ablehnt, soll er seine Gründe nach spätestens zwei Monaten schriftlich mitteilen müssen. Der Entwurf geht nun in die Ressortabstimmung.

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