Der frühere Audi-Chef Rupert Stadler ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen seinen Haftbefehl gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht teilte mit, es habe die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Das Oberlandesgericht München hatte den
Die Münchner Justiz verdächtigt Stadler des Betrugs. Er habe Dieselautos in Europa weiter verkaufen lassen, auch nachdem er von den Manipulationen erfahren habe. Als er in einem abgehörten Telefonat über die mögliche Beurlaubung eines Audi-Mitarbeiters sprach, wurde er im Juni 2018 wegen Verdunkelungsgefahr verhaftet. Die Verfassungsrichter erklärten, die Beschwerde gegen die Untersuchungshaft sei prozessual überholt. Die Ausführungen des Landgerichts München seien schlüssig gewesen.
Kurz nach der Berufung von Bram Schot zum Audi-Chef im Oktober 2018 setzte das Oberlandesgericht den Haftbefehl gegen Stadler außer Vollzug. Das Kontaktverbot wegen Verdunkelungsgefahr halten die Verfassungsrichter für verhältnismäßig. (dpa)