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Abgas-Skandal: Staatsanwalt klagt vier weitere Audi-Manager an

Abgas-Skandal

Staatsanwalt klagt vier weitere Audi-Manager an

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    Gegen Rupert Stadler beginnt der Prozess schon im Herbst.
    Gegen Rupert Stadler beginnt der Prozess schon im Herbst.

    Der Andrang wird gewaltig sein. Wenn am 30. September der Prozess gegen den früheren Audi-Chef Rupert Stadler und drei weitere ehemalige Konzernmitglieder beginnt, gibt es viele Beobachter. Für den Mammutprozess haben sich über 280 Journalisten angemeldet, die vergangenes Jahr vorgelegte Anklageschrift gegen Stadler umfasst rund 400 Seiten, 181 Verhandlungstage sind angesetzt. Der Skandal um den Abgasbetrug bei Dieselfahrzeugen zieht aber noch weitere Kreise: An diesem Donnerstag hat die Staatsanwaltschaft München Anklage gegen vier weitere frühere Audi-Spitzenkräfte erhoben.

    Die neue Anklage der Staatsanwaltschaft München II richtet sich gegen drei frühere Vorstände von Audi und einen Hauptabteilungsleiter. Ihnen wird Betrug, mittelbare Falschbeurkundung sowie strafbare Werbung zur Last gelegt. Das teilten die Ankläger offiziell mit. Einem Bericht des „Handelsblatts“ zufolge soll es sich bei drei ehemaligen Vorständen um den früheren Entwicklungschef Ulrich Hackenberg, Ex-Technikchef Stefan Knirsch und den ehemaligen Einkaufschef Bernd Martens handeln. Zudem soll ein früherer Dieselmotorenchef betroffen sein.

    Die Staatsanwaltschaft wirft diesem vor, für Fahrzeuge von Audi, VW und Porsche die Entwicklung von Motoren mit einer unzulässigen Softwarefunktion veranlasst zu haben. Die Software habe bewirkt, „dass die Abgasminderung auf dem Rollenprüfstand anders (und besser) funktioniert als im realen Fahrbetrieb“. Diese Abschaltvorrichtungen hatten dazu geführt, dass Autos auf der Straße mehr Abgase ausstießen als auf dem Papier – insbesondere Stickstoffdioxid. Der Diesel-Skandal hatte den VW-Konzern in eine tiefe Krise gestürzt.

    Über 400.000 manipulierte Fahrzeuge

    Den drei ehemaligen Vorständen wirft die Staatsanwaltschaft vor, ab unterschiedlichen Zeitpunkten zwischen Oktober 2013 und September 2015 trotz Kenntnis der Manipulationen den weiteren Verkauf betroffener Autos veranlasst oder nicht verhindert zu haben. Es geht in der Anklage um 434.420 Fahrzeuge der Marken Audi, VW und Porsche, die insbesondere auf dem US-amerikanischen und europäischen Markt verkauft wurden.

    Auch um Geld geht es: Einem der früheren Vorstände wird zusätzlich vorgeworfen, „die Audi AG im Vorfeld seiner Berufung vom oberen Management in den Vorstand im Jahr 2016 über seine Beteiligung an den Manipulationen getäuscht und so in betrügerischer Weise Vorstandsvergütungen erhalten zu haben“. Auch diesmal waren die Staatsanwälte fleißig: Die neue Anklageschrift soll Berichten zufolge rund 500 Seiten umfassen, dazu kommen 7200 Seiten Anlagen. Mit einem schnellen Prozess sei aber nicht zu rechnen. Dieser könnte erst im Jahr 2023 beginnen, wenn das Gericht die Anklage zulässt.

    Audi hat mit Markus Duesmann längst einen neuen Chef. Dieser will den Autobauer in das Zeitalter der E-Mobilität katapultieren. Trotzdem lässt der frühere Diesel-Betrug die Ingolstädter nicht los: Im Landgericht Ingolstadt türmen sich die Diesel-Klagen – rund fünf Jahre nach Bekanntwerden der ersten Vorwürfe. Erst kürzlich hat das Gericht am Audi-Stammsitz personelle Verstärkung bekommen, um die große Menge der Klagen bewältigen zu können. Immerhin umfasst so manche Einzelakte bis zu eineinhalb Meter Länge – das muss erst einmal bearbeitet werden.

    Entscheidung für 2800 Fahrzeuge vor dem Landgericht Ingolstadt

    Am Freitag steht am Landgericht eine weitere Entscheidung an: Dürfen Diesel-Fahrer ihre Ansprüche an einen Rechtsdienstleister abtreten, der dann Geld von den Autokonzernen einklagen kann? Die Onlineplattform Myright.de, die zur Financialright GmbH gehört, ist dazu von rund 2800 Autofahrern beauftragt worden.

    Diesen Freitag nun wird die zuständige Kammer über diese Art der Massenklage entscheiden. Alles dreht sich um die Frage, ob sich die Klage im Rahmen des sogenannten Rechtsdienstleistungsgesetzes bewegt. Wird der Klage stattgegeben, so beginnt anschließend der eigentliche Prozess. Das Landgericht muss dann in fast 3000 Fällen entscheiden, ob die Autofahrer Anspruch auf Schadenersatz haben – und falls ja, in welcher Höhe. Wird dagegen die Klage abgewiesen, so gibt es nach Auskunft des Gerichtssprechers immer noch die Möglichkeit zu einer Einzelklage.

    Bei einer Musterfeststellungsklage, die der Bundesverband der Verbraucherzentralen eingereicht hatte, kam es Anfang des Jahres zu einem Vergleich mit VW. Rund einer Viertelmillion Diesel-Fahrer wurde ein Angebot auf Schadenersatz gemacht. Das Geschäftsmodell von Rechtsdienstleistern wie Financialright funktioniert meist folgendermaßen: Kunden treten ihre Ansprüche ab und müssen keine Prozesskosten und -risiken übernehmen. Ist die Klage erfolgreich, erhalten sie Geld und die Dienstleister eine Erfolgsbeteiligung.

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