Die Forderung aus Wirtschaft und Union nach einer Anhebung der Verdienstobergrenze für Minijobs würde die deutschen Sozialkassen einen dreistelligen Millionenbetrag kosten. Laut einer unserer Redaktion vorliegenden Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion, würde die derzeit diskutierte der Grenze von 450 auf 530 Euro den Staat und die Sozialversicherung jedes Jahr rund 400 Millionen Euro kosten.
Durch die Erhöhung von 80 Euro ergeben sich laut den Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums Mindereinahmen für die Sozialversicherungen in Höhe von 300 Millionen Euro und Ausfälle bei der Einkommensteuer von bis zu 100 Millionen Euro.
Es gibt fast acht Millionen Minijobber
Die Ausfälle ergeben sich auch an der hohen Zahl der Minijobs: Nach Angaben der Bundesregierung gab es im vergangenen Jahr über 7,6 Millionen Minijobber. Davon haben 4,8 Millionen Menschen ausschließlich einen Minijob, die anderen 2,8 Millionen nutzen das Modell als Nebenjob. Mehr als jeder fünfte Minijob entfällt auf die Branchen Handel und im Gastgewerbe.
Hintergrund der Forderungen nach der Anhebung der Verdienstobergrenze ist die Erhöhung des Mindestlohns: Bei der Einführung des Mindestlohns 2015 von damals 8,50 Euro waren damit noch maximal 53 Arbeitsstunden, derzeit sind es 49 Stunden und ab dem Jahr 2020 nur noch 48 Stunden, wenn die Verdienstobergrenze nicht angehoben würde. Zuletzt hatte die bayerische Koalition aus CSU und Freien Wählern eine Bundesratsinitiative für die Erhöhung auf 530 Euro beschlossen, und die Minijobs als flexibles Instrument für den Arbeitsmarkt und Unternehmen gelobt.
Linke warnt vor „Haupteinfallstor für Schwarzarbeit“
Dagegen warnt die Linke vor einer weiteren Stärkung der geringfügigen Beschäftigungsmöglichkeiten. „Bei Minijobs werden systematisch Arbeitnehmerrechte unterlaufen und Niedriglöhne gezahlt“, sagte die Linken-Bundestagsabgeordnete Susanne Ferschl unserer Redaktion. Der Staat subventioniere damit Unternehmen, die Lohnkosten drückten, und zwinge damit viele Beschäftigte langfristig auf Sozialamt. „Gerade Minijobs, die 2003 durch Aufhebung der Stundengrenze explodierten, entpuppen sich heute als ein Haupteinfallstor für Schwarzarbeit“, betonte die Abgeordnete aus dem Wahlkreis Kaufbeuren-Ostallgäu „Anstelle von staatlich subventioniertes Lohndumping wäre es sinnvoll, öffentliche Beschäftigung und anständige Bezahlung zu fördern“, betonte Ferschl. „Das schafft Arbeitsplätze, die zur Finanzierung unseres Sozialstaats beitragen.“
Fast jeder fünfte Beschäftigte ist Minijobber
In den vergangenen 15 Jahren stieg die Zahl der Minijobber um über 35 Prozent an. Kritiker warnen davor, dass dadurch reguläre sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze wegfallen. Inzwischen ist fast jeder fünfte abhängig Beschäftigte damit ein Minijobber, jeder zwölfte Arbeitnehmer in Deutschland benutzt den 450-Euro-Job als Zweitverdienst – knapp eine halbe Million Menschen mehr als vor zehn Jahren wie aus Zahlen des Arbeitsministeriums hervorgeht.