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Schleichwerbung: Der Freispruch für Cathy Hummels ist kein Freibrief für Influencer

Schleichwerbung

Der Freispruch für Cathy Hummels ist kein Freibrief für Influencer

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    Cathy Hummels muss Links zu Firmen auf Instagram nicht als Werbung kennzeichnen. Das hat ein Gericht entschieden. Rechtssicherheit haben Influencer damit aber noch lange nicht.
    Cathy Hummels muss Links zu Firmen auf Instagram nicht als Werbung kennzeichnen. Das hat ein Gericht entschieden. Rechtssicherheit haben Influencer damit aber noch lange nicht. Foto: Tobias Hase (dpa)

    Es klingt zunächst wie eine klare Botschaft: Sogenannte Influencer, also Social Media-Stars mit großer Anhängerschaft, dürfen bei Instagram & Co auf fremde Firmen oder Marken verlinken, ohne diese unbedingt als Werbung kennzeichnen zu müssen. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie für die Links keine Gegenleistung erhalten haben. Das hat am Montag das Landgericht München im Schleichwerbungs-Prozess gegen entschieden.

    Kennzeichnung von Werbung: Influencer sollten vorsichtig bleiben

    Auch die Begründung des Gerichts scheint auf den ersten Blick einleuchtend: Menschen, die einer Selbstvermarkterin wie Hummels auf Instagram folgen, wüssten ohnehin, dass ihr Account mit seinen 485.000 Followern einen kommerziellen Zweck hat und die Influencerin geschäftlich handelt. Verlinkungen ohne Gegenleistung müssten daher nicht als Werbung markiert werden - auch wenn das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb eigentlich eine klare Trennung von redaktionellen und werblichen Inhalten vorschreibt. 

    Wer nun aus diesem Urteil schließt, er müsse künftig in seinen Blogs, Videos oder Instagram-Postings Werbung oder werbliche Links überhaupt nicht mehr als solche kennzeichnen, irrt allerdings gewaltig. Denn so richtig schlüssig ist die Argumentation der Münchner Richter nicht. Ab welcher Follower-Zahl kann - oder muss - man bei einem Instagram-Profil von einem kommerziellen Hintergrund ausgehen? Kann man in einem derart werblichen Umfeld wie in Influencer-Kanälen tatsächlich noch unterscheiden zwischen Werbung und "nicht werblichen" Links zu Firmen oder Produkten? Und was ist eigentlich mit dem Telemediengesetz, das ja ebenfalls eine klare Kennzeichnung von kommerzieller Kommunikation vorschreibt?

    Das Urteil im Fall Hummels war eine Einzelfallentscheidung

    Der Freispruch für Cathy Hummels ist also kein Freibrief für Influencer. Ganz im Gegenteil: Echte Rechtssicherheit hat das Urteil in der Causa

    Hoffentlich hat die Influencer-Welt das mitbekommen.

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