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Rechtsstreit: Sparkassen müssen Geldautomaten öffnen

Rechtsstreit

Sparkassen müssen Geldautomaten öffnen

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    Sparkassen müssen Geldautomaten öffnen
    Sparkassen müssen Geldautomaten öffnen

    Verden/Düsseldorf (dpa) - Im Streit um die Nutzung von Geldautomaten mit Visa-Kreditkarten haben vier Direktbanken einen ersten juristischen Etappensieg gegen die Sparkassen errungen.

    Vor dem Landgericht Verden setzten sie am Freitag eine einstweilige Verfügung (Az.: 10 O 102/08) gegen die Sparkasse im niedersächsischen Nienburg durch, die ihre Automaten für die Kunden der Internetbanken gesperrt hatte. Das Gericht besätigte eine entsprechende Mitteilung der Citibank in Düsseldorf. Die Sparkasse bestätigte zunächst nur den Eingang der Verfügung, nahm inhaltlich aber keine Stellung. Ihr droht bei Zuwiderhandeln ein Zwangsgeld von 250.000 Euro.

    Neben der Citibank waren noch die ING Diba, die Santander Consumer Bank und die Volkswagen Bank an dem Rechtsstreit in Verden beteiligt. Bundesweit sollen rund 50 Sparkassen ihre Automaten für die Kreditkarten von acht Instituten gesperrt haben. Diese locken Kunden unter anderem damit, dass man mit ihrer Visa-Karte kostenfrei an sämtlichen Automaten Bargeld ziehen kann. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) hatte in den vergangenen Tagen die Sperrungen mit den Investitionen der Sparkassen in die Infrastruktur begründet, um die sich die Direktbanken drückten.

    "Wir hoffen, dass jetzt die Sparkassen ihre Geldautomaten-Blockade stoppen. Wir bieten den Sparkassen noch einmal das Gespräch an, denn es kann nicht sein, dass den Menschen der Zugang zu ihrem Geld verwehrt wird", erklärte Citibank-Sprecher Björn Korschinowski. Ein Sprecher der Diba kommentierte die Entscheidung als "Teilerfolg für alle Bankkunden", da hiermit der freie Wettbewerb unter den Banken und Sparkassen in Deutschland gefördert werde.

    Insgesamt waren acht Institute von der Automaten-Sperrung bei verschiedenen Sparkassen betroffen, darunter auch die Postbank, Comdirect, Deutsche Kreditbank (DKB) und GE Money Bank. Die von den Privaten verlangten einstweiligen Verfügungen richteten sich zunächst gegen vier Sparkassen.

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