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Ratgeber: Streiks bei der Lufthansa: Was Fluggäste jetzt wissen sollten

Ratgeber

Streiks bei der Lufthansa: Was Fluggäste jetzt wissen sollten

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    Die Lufthansa hat wegen eines Warnstreiks am Montag fast alle Verbindungen innerhalb Deutschlands und Europas sowie mehrere Langstreckenflüge gestrichen.
    Die Lufthansa hat wegen eines Warnstreiks am Montag fast alle Verbindungen innerhalb Deutschlands und Europas sowie mehrere Langstreckenflüge gestrichen. Foto: Malte Christians dpa

    Die Lufthansa hat wegen eines Warnstreiks der Gewerkschaft Verdi am Montag fast alle Verbindungen innerhalb Deutschlands und Europas gestrichen. Auch mehrere  Langstreckenflüge fallen aus. Passagiere haben nicht nur bei Flugausfällen Rechte. Auch bei Verspätungen stehen ihnen bestimmte  Leistungen von Seiten der Fluggesellschaft zu. Entschädigungen gibt es bei Streiks grundsätzlich aber nicht.

    Streiks: Informationen gibt es bei der Fluggesellschaft

    Informationen: Erster Ansprechpartner für Flugreisende ist immer die Fluggesellschaft, bei Pauschalreisen der Reiseveranstalter. Auch der Flughafen bietet auf seiner Internetseite ausführliche  Informationen über die aktuellen Abflug- und Ankunftszeiten. Bei  Informationen aus dem Internet ist es sinnvoll, sich diese  auszudrucken, um später einen Beleg zu haben. Die Lufthansa hat auf  ihrer Website Lufthansa.com einen Sonderflugplan veröffentlicht und  eine Hotline (0800 850 60 70) eingerichtet.

    Bahn-Fahren: Innerdeutsch reisende Lufthansa-Fluggäste können am  Montag alternativ den Zug nehmen. Sie müssen ihr elektronisches  Ticket entweder online unter "Meine Buchungen" oder an einem  Check-in-Automaten der Lufthansa in eine Fahrkarte der Deutschen  Bahn umwandeln.

    Streiks bei der Lufthansa: Informationen zu Stornierung, Umbuchung und Verspätung

    Stornierung und Umbuchung: Einen wegen Streiks gestrichenen Flug  kann der Kunde stornieren, er bekommt dann sein Geld zurück. Wer trotzdem fliegen will, hat Anspruch auf einen späteren Flug. Das  kann aber dauern, bis der Streik vorbei ist - und auch länger, da  ein Rückstau entstehen kann.

    Verspätung: Bei Flügen bis zu 1500 Kilometern haben Fluggäste ab zwei Stunden Verspätung Anspruch auf Betreuungsleistungen - also Telefonate, Getränke, Mahlzeiten und gegebenenfalls eine  Übernachtung im Hotel. Bei einer Strecke von 1500 bis 3500  Kilometern gibt es Unterstützung nach drei Stunden, ab 3500  Kilometern nach vier Stunden. Ab einer Wartezeit von fünf Stunden können Passagiere eine Erstattung des Flugpreises verlangen.

    Bei Verspätung wegen Streiks gibt es keine Entschädigung

    Entschädigung: Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung ab drei Stunden haben Passagiere zwar laut EU-Verordnung Anspruch auf  eine Entschädigung von bis zu 600 Euro - aber nur, wenn kein  "außergewöhnlicher" Umstand daran schuld ist. Die  Fluggesellschaften werten Streiks aber wie miserables Wetter als  außergewöhnlichen Umstand. Zu Recht, wie der Bundesgerichtshof  (BGH) erst vor kurzem entschied: Streiks könnten als außergewöhnlicher Umstand von Airlines "nicht beherrscht" werden.

    Pünktlichkeit: Auch bei einer großen absehbaren Verspätung sollten  Passagiere immer zur ursprünglichen Abflugzeit am Flughafen sein.  Es besteht sonst die Gefahr, dass die Fluggesellschaft doch früher einen Ersatzflug anbieten kann - und der Reisende ihn dann verpasst. afp

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