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Ratgeber: So einfach wechseln Sie Ihr Girokonto - Tipps und Tricks

Ratgeber

So einfach wechseln Sie Ihr Girokonto - Tipps und Tricks

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    Bei vielen Verbrauchern wirft der Wechsel des Girokontos große Fragen auf. Die Verbraucherzentrale rät, sich bei den Banken über alle Details aufklären zu lassen.
    Bei vielen Verbrauchern wirft der Wechsel des Girokontos große Fragen auf. Die Verbraucherzentrale rät, sich bei den Banken über alle Details aufklären zu lassen. Foto: Gina Sanders (fotolia)

    Die Miete wird pünktlich zum 3. des Monats überwiesen, der Handyanbieter holt sich den Rechnungsbetrag per Lastschrift und das Shoppen ist online bequem abgewickelt. Die Führung eines Girokontos ist nicht schwer, ein Kontowechsel aber umso mehr.

    Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Eröffnung eines neuen Girokontos. Sascha Straub, Referatsleiter für Finanzen von der Verbraucherzentrale Bayern, gibt Tipps für einen reibungslosen Ablauf.

    Die richtige Auswahl aus mehreren Angeboten "Zunächst muss der Kunde wissen, ob ihm eine Filialbank wichtig ist, oder ob es ihm genügt, auf Onlinebanking zurückzugreifen", sagt Straub. Bei der Auswahl des geeigneten Instituts spielen Rahmenbedingungen, wie Erreichbarkeit oder Präsenz im Umfeld eine wichtige Rolle.

    Checkliste für das neue Konto Was kostet Geld – welche Leistungen gibt es dafür? Straub: "Für eine Reihe von Leistungen fallen bei manchen Instituten Gebühren an. Dazu gehören zum Beispiel die Kontoführung, einzelne Überweisungen, Daueraufträge oder mögliche Kosten für das Abheben." Der BGH habe in diesem Bereich viele Fragen offengelassen, sagt Straub. Da die Banken entsprechende Freiräume haben, gilt für den Verbraucher: Vorher beim Institut über zusätzliche Kosten informieren.

    Kündigungsfristen für Girokonten Auch hier unterscheidet sich die Handhabung von Bank zu Bank. "Es gibt Institute, die Sofortkündigungen von heute auf morgen erlauben", sagt Straub. "Gesetzlich zugelassen ist eine Kündigungsfrist von maximal einem Monat." Zur Sicherheit sollten Verbraucher sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vergewissern. Mindestlaufzeiten gibt es bei Girokonten nicht.

    Vor dem Abschluss eines neuen Kontos In der Regel müssen zur Kontoeröffnung Unterlagen, wie etwa Gehaltsbescheinigungen, bei der Bank abgegeben werden. Diese werden allerdings angefragt.

    Wer informiert die Zahlungspartner? Arbeitgeber, Finanzamt, Versicherung oder Handyanbieter sollten unbedingt über geänderte Kontoführungen informiert werden. "Oftmals unterstützt die neue Bank (auf Anfrage) den Kunden bei der Übermittlung", sagt Straub. "Es gibt aber auch in diesem Fall nur Empfehlungen ohne gesetzliche Verpflichtung. Deshalb sollte der Kunde seine Zahlungspartner informieren." Manche Banken bieten hierzu spezielle Formulare mit Angaben für alle Zahlungspartner an.

    Überlappung zweier Konten Die Zentrale empfiehlt, den Wechsel zwischen zwei Konten nicht nahtlos zu vollziehen. Eine überlappende Nutzung zweier Konten von drei Monaten sei ideal. Straub: "Damit kann der Verbraucher sicherstellen, dass bei kontinuierlichem Zahlungsverkehr (z. B. Miete) nichts schief geht."

    Restbetrag und Zinsen Das restliche Guthaben auf dem alten Konto wird vom alten Institut unter Angabe der Kontonummer auf das neue Konto übertragen. Bei offenen Beträgen sollte sich der Kontoinhaber im Vorfeld über die Höhe der Zinsen für Überziehungen informieren. Zudem empfiehlt die Verbraucherzentrale nach der Eröffnung, unregelmäßige Abbuchungen nachträglich zu checken.

    Zur Checkliste der Verbraucherzentrale geht's hier

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