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Ratgeber: Rechtsfragen des Alltags: Was Sie dürfen und wofür Sie zahlen müssen

Ratgeber

Rechtsfragen des Alltags: Was Sie dürfen und wofür Sie zahlen müssen

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    Von bellenden Hunden am Morgen bis zur nächtlichen Musik im Mietshaus: Rechtliche Probleme lauern von früh bis spät. Was Sie dürfen und wofür Sie zahlen müssen.
    Von bellenden Hunden am Morgen bis zur nächtlichen Musik im Mietshaus: Rechtliche Probleme lauern von früh bis spät. Was Sie dürfen und wofür Sie zahlen müssen. Foto: Marijan Murat (dpa)

    Wer sich über Nachbarn, Verkäufer, den Arbeitgeber, Handwerker oder Onlineverkäufer ärgern will, der hat reichlich Gelegenheit dazu. Unsere „Rechts-Uhr“ bringt Beispiele über Rechtsprobleme von frühmorgens bis spätabends. Und sie zeigt: Meistens gibt es auch eine Lösung für die kleinen Fragen des Alltags.

    6 Uhr: Ich werde durch das Bellen des Nachbarhundes geweckt. Wie laut darf der Vierbeiner sein?

    Hunde dürfen im Regelfall vor 7 Uhr niemanden in seiner Ruhe stören. Gerichte legen im Einzelfall Bellzeiten fest. So gab der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (AZ: 10 AS 1074/10) Ruhezeiten von 12 bis 15 sowie 19 bis 8 Uhr vor.

    7.30 Uhr: Die Kinder fahren mit dem Schulbus. Haben wir Anspruch für einen Kostenzuschuss?

    Das ist kommunal geregelt und hängt davon ab, wie weit der Schulweg der Kinder ist. Dabei dürfen die Gemeinden aufs Geld achten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sprach einem elfjährigen Schüler nur 22 Euro für ein Bahn- statt knapp 34 Euro für ein Busticket zu. Der Junge musste den damit verbundenen Zeitaufwand hinnehmen. (AZ: 7 ZB 1843/10)

    9 Uhr: Meine Mutter bringt meine Tochter oft in den Kindergarten, weil ich berufstätig bin. Neulich ist sie auf dem Rückweg gestürzt. Ist sie unfallversichert?

    Normalerweise nein. (BSG, B 2 U 21/99 R) Nur wenn die Oma offiziell als Haushaltshilfe mit Kinderbetreuung bei der Minijobzentrale angemeldet ist und Beiträge für sie gezahlt werden, stehen Leistungen aus der Unfallkasse zu.

    10 Uhr: Meine Tochter, 3, reißt beim Einkaufen eine Verpackung auf. Muss ich die Ware kaufen?

    Nein. Ein Aufkleber „Das Aufreißen verpflichtet zum Kauf“ ist unwirksam, sagt das Oberlandesgericht Düsseldorf. (AZ: 6 U 45/00) Doch könnte der Händler theoretisch Schadenersatz für die „Hülle“ verlangen, wenn die Verpackung nicht mehr zu gebrauchen ist.

    12 Uhr: Ich arbeite Teilzeit (75 Prozent). Die Vollzeitbeschäftigten erhalten einen Essensgeldzuschuss, den der Chef an die Bedingung geknüpft hat, dass sie „typischerweise ein Mittagessen während ihrer Arbeitszeit einnehmen“. Steht der auch mir zu?

    Ja, weil bei drei Vierteln der Arbeitszeit die Teilzeitkräfte diese Bedingung erfüllen und nicht nur wegen ihrer geringeren Stundenzahl ausgeschlossen werden dürfen. (BAG, 10 AZR 714/00)

    13 Uhr: Der Nachbar mäht den Rasen in der Mittagszeit. Darf er das?

    Laut bundesweiter Maschinenlärm-Schutzverordnung dürfen Rasenmäher an Werktagen auch mittags knattern. Diese legt nur eine Ruhezeit zwischen 20 und 7 Uhr fest. In Bayern dagegen ist häufig eine Mittagspause einzuhalten, welche die Kommunen selbst bestimmen und die meist in die Zeit von 12 bis 14 oder 13 bis 15 Uhr fällt.

    14 Uhr: Ich habe mein Kleid aus der Reinigung abgeholt. Es ist immer noch fleckig. Muss ich zahlen?

    Sie können die Bezahlung verweigern und Nachbesserung in Form einer erneuten Reinigung verlangen. Sie haben sogar einen Schadenersatzanspruch, etwa wegen zusätzlicher Fahrtkosten. Allerdings: Wenn sich ein Reinigungsbetrieb an die in einem Kleidungsstück angegebene Pflegeanleitung hält und das Teil nicht sauber ist oder beschädigt wird, hat der Kunde keinen Schadenersatzanspruch. (AmG Offenbach, 38 C 263/02)

    15 Uhr: Ich habe einen Tisch bei Ebay zur Versteigerung eingestellt. Jetzt möchte ich ihn doch behalten. Kann ich das Angebot rückgängig machen?

    Grundsätzlich nicht. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einem Bieter sogar Schadenersatz zugesprochen, weil ein Verkäufer ein angebotenes Auto vor Ablauf der Frist wieder herausgenommen hatte. (AZ: 8 U 93/05) Sollten Sie allerdings versehentlich einen viel zu geringen „Einstandspreis“ genannt haben, ist eine Rücknahme möglich. (Landgericht Köln, 18 O 150/10)

    16 Uhr: Der Handwerker repariert den Fußboden, verlangt aber mehr als im Kostenvoranschlag. Und nun?

    Der höhere Preis muss nur bezahlt werden, wenn ein nachvollziehbarer Grund angegeben wird (etwa unvorhergesehene Schwierigkeiten). Und auch dann dürfen es – ohne Einschaltung des Kunden – nicht mehr als 20 Prozent sein. (Oberlandesgericht Köln, 19 U 98/97)

    17 Uhr: Brief von der Bank. Sie verlangt jetzt eine Kontoführungsgebühr. Kann ich sofort wechseln?

    Sie können jederzeit zu einem anderen Geldinstitut wechseln, ohne dafür eine Kündigungsfrist einhalten zu müssen. Es gibt noch eine Reihe von Banken mit kostenlos geführten Girokonten.

    18 Uhr: Ich stelle bei der Brotzeit fest, dass ich die Aufschnittpackung im Supermarkt habe liegen lassen. Habe ich am nächsten Tag noch Anspruch drauf?

    Nur, falls die Ware von einer aufmerksamen Verkäuferin zurückgelegt worden ist. Ist das nicht der Fall: Pech gehabt.

    20 Uhr: Ein Bekannter verschüttet Rotwein auf dem weißen Sofa. Zahlt die Haftpflicht?

    Normalerweise ja – nur nicht, wenn Vorsatz nachgewiesen wird. Ansonsten gilt: Dem Gastgeber steht Schadenersatz zu. In einem Fall vor dem Oberlandesgericht Hamm zahlte die Versicherung 3500 Euro für eine vier Jahre alte Couch, die seinerzeit 15 000 Euro gekostet hatte. (OLG Hamm, 27 U 183/00)

    21 Uhr: Der Nachbar dudelt seine Lieblingssongs so laut bis spät in die Nacht hinein, dass an Schlaf nicht zu denken ist. Darf er?

    Nein. Der Vermieter darf ihm sogar kündigen, wenn er sein Verhalten trotz „Abmahnung“ fortsetzt. (Landgericht Coburg, 32 S 1/08)

    23 Uhr: Vor dem Schlafengehen noch schnell unter die Dusche. Darf ich das als Mieter so spät noch?

    Ja, wenn Sie andere Mieter im Haus nicht „unerträglich“ stören. Das Landgericht Köln: Badegeräusche gehören unter Berücksichtigung der „grundrechtlichen Freiheits- und Eigentumsgarantien zum Mietgebrauch“. (AZ: 1 S 304/96)

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