Den Richtern liegt die Klage einer Frau aus Pforzheim vor. Sie will verhindern, dass ihre Eigentümergemeinschaft ein Darlehen in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro für die Wärmedämmung der Fassade aufnimmt. (Az.: V ZR 244714)
Die Klägerin ist Teil einer aus 201 Einheiten bestehenden Gemeinschaft von Wohnungseigentümern. Die Anlage wurde in den 80er Jahren errichtet. Um die 2014 geplante Wärmedämmung der Fassade zu finanzieren, wollte die Gemeinschaft einen Kredit in Höhe von etwa zwei Millionen Euro aufnehmen. Sie beschloss, einen damals zinslosen KfW-Förderkredit mit einer Laufzeit von zehn Jahren bei der Landesbank Baden-Württemberg aufzunehmen.
Die Klägerin ist aber dagegen. Sie findet, dass die finanziellen Risiken nicht richtig durchdacht worden sind. Das Landgericht Karlsruhe gab ihr 2014 recht und erklärte den Kreditbeschluss für ungültig. (dpa)