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Prozess: "Nicht kreditwürdig": Frau zieht gegen Schufa vor Gericht

Prozess

"Nicht kreditwürdig": Frau zieht gegen Schufa vor Gericht

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    Muss die Schufa genauer erklären, wie sie die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern berechnet? Um diese Frage geht es morgen vor dem Bundesgerichtshof. Geklagt hat eine Frau.
    Muss die Schufa genauer erklären, wie sie die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern berechnet? Um diese Frage geht es morgen vor dem Bundesgerichtshof. Geklagt hat eine Frau. Foto:  Franziska Koark (dpa)

    Für so manchen Verbraucher ist es ein  Schock: Haus-, Küchen- oder Autokauf per Kredit scheitern in  letzter Minute, weil sie bei der Auskunftsdatei Schufa durchfallen  und nicht als kreditwürdig gelten.

    Nun prüft der Bundesgerichtshof  (BGH) auf die Klage einer verhinderten Autokäuferin am Dienstag, ob  die Schufa ihre Formeln aufdecken muss, mit welchen sie das  Zahlungsverhalten eines Verbrauchers einschätzt. Diese  mathematisch-statistischen Verfahren (scoring) gelten als  Betriebsgeheimnisse der Schufa und ähnlicher Organisationen.

    Die Schufa speichert Personendaten von Verbrauchern, aber auch  deren Finanzmerkmale, wie etwa die Anzahl der Konten, Kredite,  Handyverträge, unbezahlte Rechnungen oder Insolvenzen. Die damit  berechneten Score-Werte werden etwa an Banken oder Versandhändler verkauft. Die nutzen den Scoring-Wert dann, um vor  Vertragsabschluss die Bonität eines Kunden einzustufen.

    Schufa stufte Frau als nicht kreditwürdig ein

    Im aktuellen Fall hatte die Klägerin nach dem gescheiterten  Autokauf von der Schufa wissen wollen, warum sie als nicht  ausreichend kreditwürdig eingestuft worden sei. Die Auskunft, die  sie dann bekam, genügte ihr allerdings nicht: Sie will genau wissen, wie ihr Score-Wert berechnet wurde.

    Den Vorinstanzen zufolge hat die Frau allerdings keinen Anspruch  darauf, dass ihr der Einfluss jedes einzelnen zur Beurteilung  herangezogenen Wertes erläutert wird. Begründung: Ansonsten würde  die Berechnungsformel des Score-Wertes offengelegt. Doch an deren  Geheimhaltung habe die Schufa ein "schutzwürdiges Interesse".

    BGH prüft Auskunftspflicht der Schufa

    Der BGH muss nun prüfen, wie weit die Auskunftspflicht der Schufa  in solchen Fällen reicht. Rechtlicher Prüfmaßstab ist Paragraf 34  des Bundesdatenschutzgesetzes. Dort heißt es, dass Auskunftsdateien  den Betroffenen "das Zustandekommen und die Bedeutung der  Wahrscheinlichkeitswerte einzelfallbezogen und nachvollziehbar in  allgemein verständlicher Form" erläutern müssen.

    Nach einem Bericht der Zeitschrift "Finanztest" vom vergangenen  Jahr sind viele der von der Schufa gespeicherten Daten unvollständig oder fehlerhaft. Bei einem Test der Zeitschrift  erhielten nur elf von 89 Testpersonen komplette und korrekte Daten  übermittelt. afp

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