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Prozess: Müller und der Millionen-Sieg

Prozess

Müller und der Millionen-Sieg

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    Müller zeigte sich auch bei der Urteilsverkündung nicht.
    Müller zeigte sich auch bei der Urteilsverkündung nicht.

    Der Drogeriekönig Erwin Müller hat vor dem Ulmer Landgericht einen Erfolg auf ganzer Linie verbucht. Die Schweizer Privatbank J. Safra Sarasin muss dem Milliardär 44,8 Millionen Euro zahlen. Die Bank habe Müller hinsichtlich seiner Kapitalanlage falsch beraten, erläuterte Richterin Julia Böllert in der Urteilsbegründung. Deshalb sei das Geldhaus verpflichtet, Schadenersatz zu zahlen. Auch die Kosten des Rechtsstreits, Anwaltskosten in Höhe von 272000 Euro nebst Zinsen, muss die Bank übernehmen.

    Müller hat gegen die Schweizer Bank nicht als Firmenchef, sondern als Privatmann geklagt. Es geht dabei um Aktiengeschäfte. Der Unternehmer hatte in ein Anleihemodell investiert, das angeblich eine Rendite von zwölf Prozent bringen sollte. Bei dem Sheridan-Fonds handelte es sich um fragwürdige und außerordentlich komplizierte Cum-Ex-Transaktionen, bei denen der deutsche Fiskus durch mehrfach beantragte Erstattungen auf in Wirklichkeit nur ein Mal einbehaltene Kapitalertragssteuern geschröpft wurde. Das Finanzministerium stoppte 2012 derartige Erstattungen. Daraufhin ging der Fonds pleite, die Anleger verloren ihr Geld.

    Wie das Gericht nun urteilte, sei die Beratungstätigkeit unter zwei Gesichtspunkten fehlerhaft gewesen. Zum einen habe die Bank Müller pflichtwidrig nicht darüber aufgeklärt, dass ihr Provisionen zufließen könnten. Insoweit habe ein Interessenkonflikt bestanden, über den Müller hätte informiert werden müssen. Zum anderen habe die Schweizer Bank Müller fälschlicherweise zugesichert, dass seine Einlage gegen Verlust versichert sei. In Wahrheit habe kein Versicherungsschutz bestanden.

    Erwin Müller, der scheue Unternehmer und Herr über 750 Drogeriefilialen, blieb dem Verkündungstermin fern. Vergeblich warteten die Fernsehkameras auf ein triumphierendes Lächeln des 84-Jährigen. „Wir freuen uns natürlich“, sagte lediglich ein kurz angebundener Vertreter seiner Anwaltskanzlei, bevor er im Stechschritt Saal 213 verließ. Die Freude muss nicht von Dauer sein: Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Bank kann gegen die Gerichtsentscheidung binnen eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht in Stuttgart einlegen.

    Das Urteil erfolgte unter Anwendung deutschen Rechts. Zuvor hatte Sarasin vergeblich versucht, die Behandlung der Klage Müllers vor einem Gericht in Deutschland zu verhindern, und ein Verfahren in der Schweiz angestrebt.

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