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Prozess: Gelb als Markenzeichen: Langenscheidt gewinnt Rechtsstreit

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Gelb als Markenzeichen: Langenscheidt gewinnt Rechtsstreit

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    Wer kennt es nicht: das gelbe Langenscheidt-Wörterbuch. Das Unternehmen darf die Farbe jetzt für sich als Marke beanspruchen.
    Wer kennt es nicht: das gelbe Langenscheidt-Wörterbuch. Das Unternehmen darf die Farbe jetzt für sich als Marke beanspruchen. Foto: Uli Deck (dpa)

    Gelb ist typisch für Langenscheidt-Wörterbücher - deshalb darf die Farbe nicht von der Konkurrenz verwendet werden. Der Bundesgerichtshof hat dem Münchner Wörterbuchverlag im Markenrechtsstreit recht gegeben. Langenscheidt darf die Farbe Gelb jetzt für sich beanspruchen.

    Der Sprachlern-Softwarehersteller Rosetta Stone darf die Farbe dagegen nicht mehr verwenden. Die obersten deutschen Zivilrichter begründeten dies am Donnerstag damit, dass der Verbraucher aufgrund der Farbe die beiden Marken verwechseln könnte. Der BGH sah eine "hochgradige" Waren- und Zeichenähnlichkeit.

    Verklagt auf Unterlassung und Schadensersatz

    2010 hatte sich Langenscheidt die Farbmarke Gelb für seine zweisprachigen gedruckten Wörterbücher eintragen lassen. Aber auch Rosetta Stone verwendete beim Internetauftritt, in der Werbung und für Kartonverpackungen einen gelben Farbton - deshalb hatte der Münchner Verlag eine Verletzung seiner Markenrechte geltend gemacht. Rosetta Stone wurde auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt. Schon 2012 bekam Langenscheidt vor dem Oberlandesgericht Köln recht. Rosetta Stone hatte dagegen Revision eingelegt - die nun auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen wurde. Von Rosetta Stone war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

    Seit fast 60 Jahren sind die gelbe Farbe und das blaue "L" für Langenscheidt charakteristisch. So sind seit 1986 auch andere Sprachlernprodukte des Unternehmens gestaltet. Der Sprachlern-Softwarehersteller Rosetta Stone bietet in Deutschland seit 2010 Lernsoftware für 33 Sprachen - und wirbt dafür in Gelb mit schwarzer Schrift und einem blauen Logo.

    Damit seien Wörterbücher und Sprachlernsoftware beider Unternehmen für den Verbraucher zum Verwechseln ähnlich, entschied der BGH. "Bei hochgradiger Waren- und Zeichenähnlichkeit und durchschnittlicher Kennzeichnungskraft der Klagemarke sind die Voraussetzungen der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr erfüllt." 

    Farbe werde in der Werbung oder auf einer Ware in der Regel aber als Gestaltungsmittel und nur ausnahmsweise als Marke aufgefasst. "Auf dem inländischen Markt der zweisprachigen Wörterbücher prägen jedoch Farben die Kennzeichnungsgewohnheiten", so der BGH. So stehe Gelb für Langenscheidt mit einem 60-prozentigen Marktanteil im Inland, und Grün für die Konkurrenz aus dem Klett-Verlag.

    Löschung der Langenscheidt-Farbmarke beantragt

    Auch nach der Verhandlung beschäftigt die Farbfrage den BGH weiter: Der Softwarehersteller hatte die Löschung der Langenscheidt-Farbmarke beantragt. Jetzt wird in einem zweiten Verfahren geprüft, ob das Bundespatentgericht das zu Recht ablehnte. Am 23. Oktober will der BGH darüber verhandeln. Der I. Zivilsenat wartete nicht auf den Ausgang dieses Verfahrens, weil er "keine überwiegende Wahrscheinlichkeit" sah, dass die Marke gelöscht werde, sagte der Vorsitzende Richter am Donnerstag bei der Urteilsbegründung.

    Übrigens kämpft nicht nur Langenscheidt um seine "Hausfarbe": Auch das Rot der deutschen Sparkassen beschäftigt seit Jahren die Gerichte. 2007 hatte das Deutsche Patent- und Markenamt die Farbe des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes als Marke registriert. Dagegen wandte sich die Konkurrenz - die spanische Bank Santander nutzt ein fast identisches Rot. dpa/AZ

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