Es liegen zwei Klagen gegen die Postbank und die National-Bank vor. Diese richten sich gegen Klauseln, in denen die Banken Extra-Kosten festlegen.
Die Postbank hatte dem Kunden, der geklagt hatte, für die Aufnahme eines Kredits in Höhe von über 49.100 Euro eine Gebühr von 1200 Euro berechnet. Der Mann hatte den Vertrag 2012 im Internet abgeschlossen. Das Bearbeitungsentgelt war in einer der Klauseln vermerkt. Solche Bestimmungen will die Schutzgemeinschaft für Bankkunden mit ihrer Klage generell verbieten lassen.
Erfolg für die Kläger zeichnet sich ab
Am Dienstag zeichnete sich in der Verhandlung ab, dass die Kläger Erfolg haben könnten. Der Richter sagte, die Klauseln benachteiligten Verbraucher unangemessen.
Nach Angaben von Anwälten der Kläger fallen die Kosten zusätzlich zu den Zinsen an, die von der Laufzeit abhängen. Sie liegen zwischen 1 und 3,5 Prozent. Zuvor hatten Gerichte in früheren Instanzen solche Klauseln für unwirksam erklärt. Wenn der BGH den Kunden recht gibt, würde das die Banken viel Geld kosten.
Deshalb wird das BGH-Urteil von Banken und Verbraucherschützern mit Spannung erwartet. (dpa/AZ)