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Prozess: Boeing des thailändischen Königs gepfändet: Der Streit geht vor Gericht 

Prozess

Boeing des thailändischen Königs gepfändet: Der Streit geht vor Gericht 

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    König Rama X. von Thailand ist begeisterter Pilot.
    König Rama X. von Thailand ist begeisterter Pilot.

    Der thailändische König Maha Vajiralongkorn gilt als schillernde, bisweilen exzentrische Erscheinung. Er trägt Tattoos und hegt eine besondere Beziehung zu Bayern. Regelmäßig hielt er sich früher im Freistaat auf – zu Shopping-Touren in München, zum Besuch von Schloss Neuschwanstein. Für Schlagzeilen sorgte ein Vorkommnis im Jahr 2011. Damals war

    Hintergrund der mittlerweile recht verwickelten Geschichte war der Bau einer Stadtautobahn in Bangkok in den 80er Jahren durch eine speziell dafür gegründete Betreibergesellschaft. An dieser war damals die Augsburger Walter Bau AG über ihre Tochter Dywidag beteiligt. Über den Betrieb der mautpflichtigen Straßen zerstritten sich allerdings die Walter Bau AG und der thailändische Staat. Ein internationales Schiedsgericht sprach 2009 der Walter Bau AG eine Entschädigung von 29 Millionen Euro zu. Da die Walter Bau aber inzwischen Insolvenz angemeldet hatte, trieb Insolvenzverwalter Werner Schneider das Geld für die Gläubiger ein. Er ließ den Prinzen-Jet pfänden und gab das Flugzeug frei gegen Erhalt des Betrags der Bankbürgschaft. Das Geld liegt auf Konten des Insolvenzverwalters. Auf dieses erheben die Investoren aus Thailand Anspruch.

    Die Familie Phanichewa klagt gegen den Neu-Ulmer Wirtschaftsprüfer

    Die thailändischen Investoren waren an der Betreibergesellschaft beteiligt, darunter der Geschäftsmann Sombath Phanichewa. Dessen Familie ist der Ansicht, dass ihm bei den juristischen Streitigkeiten in Deutschland Unrecht widerfahren ist. Daher hat sie vor dem Landgericht in Augsburg Insolvenzverwalter Werner Schneider und vor dem Landgericht Berlin die Bundesrepublik Deutschland jeweils auf Millionensummen verklagt.

    Was ist der Grund für die Klage? Insolvenzverwalter Schneider habe den thailändischen Investoren die Anteile der Walter Bau an der Betreibergesellschaft zwischenzeitlich verkauft, schildert es die deutsche Anwältin Girana Anuman-Rajadhon aus Bangkok, welche die Kläger vertritt. Im Gegenzug habe sich Schneider in dem vertraulichen Kaufvertrag verpflichtet, das laufende Schiedsverfahren zurückzunehmen. Dies sei aber nicht geschehen. „Das Schiedsurteil ist ein Fehlurteil“, sagt deshalb die Anwältin. „Herr Schneider hat durch die Fortführung des Schiedsverfahrens gegen den Vertrag verstoßen.“ Den Angaben ihres Anwaltskollegen Klaus Bischoff zufolge ist es das Ziel, den Schaden aus der Vertragsverletzung und die Kosten, welche Thailand gezwungen war, für die Flugzeugpfändung zu zahlen, zurückzuerhalten – in der Summe rund 50 Millionen Euro. 

    Es geht inzwischen um rund 50 Millionen Euro

    Am Landgericht Augsburg gingen und gehen die thailändischen Investoren gleich mehrfach gegen Schneider vor – einmal in seiner Rolle als Insolvenzverwalter, einmal als Privatperson. Der Streitwert ist aber vorläufig niedriger angesetzt – auf eine Million Euro. Die Strategie der Anwälte ist bisher noch nicht von Erfolg gekrönt: Die erste Klage gegen Schneider wurde abgelehnt. Eine Berufung vor dem Oberlandesgericht München ist vor wenigen Tagen zurückgewiesen worden. Das Urteil liegt unserer Zeitung vor. Die thailändische Seite gibt sich aber kämpferisch und will den Rechtsweg fortsetzen: „Wir werden uns nach der Prüfung des Urteils mit Herrn Schneider und seinen Anwälten vor dem Bundesgerichtshof wiedersehen“, sagt Anuman-Rajadhon.

    Offen ist auch noch die zweite Klage gegen Schneider als Privatperson und gegen den Freistaat Bayern. Hier sei mit einem Termin für die mündliche Verhandlung nicht vor Herbst zu rechnen, berichtet die Sprecherin am Landgericht Augsburg. In der Kanzlei Schneider, Geiwitz & Partner erwartet man aber, dass das zweite Verfahren durch die Niederlage der thailändischen Investoren im Berufungsverfahren gegenstandslos geworden ist.

    Gegenstand der Verfahren war unter anderem die Frage, ob Schneider eine Vertragsverletzung begangen hat, die zu Ersatzansprüchen für die Kläger geführt hat. Dies sei nach Ansicht von Schneiders Kanzlei nicht der Fall: „Zum einen war die Rücknahme der Schiedsklage gegen Thailand an Bedingungen geknüpft, die die Kläger nicht erfüllt haben“, argumentiert die Neu-Ulmer Kanzlei. „Zum anderen hätte allenfalls Thailand einen Schaden erlitten und nicht die Kläger.“

    Werner Schneider: „Wir haben uns in allen Instanzen durchgesetzt“

    Nach Jahren des Rechtsstreits sieht Insolvenzverwalter Schneider die Klageflut aus Thailand zunehmend kritisch: „Diese Rechtsstreitigkeiten dauern nun schon mehr als zehn Jahre und wir haben uns in allen Instanzen durchgesetzt. Es ist ein Trauerspiel, dass wir immer noch nicht über die Gelder verfügen können, um auch die Ansprüche der Gläubiger bedienen zu können“, sagte er unserer Zeitung. „In vielen Insolvenzverfahren denken Schuldner und Vertragspartner, man könne berechtigte Forderungen einfach aussitzen. Wir haben immer die Strategie verfolgt, dass wir unsere Ansprüche mit aller Entschlossenheit geltend machen.“ Schneider verteidigt sein Vorgehen gegenüber Thailand: „Ich bin in Thailand nach der Pfändung des Flugzeuges des damaligen Kronprinzen immer noch eine unerwünschte Person. Aber wir mussten nun mal kreative Mittel anwenden, um unsere Ansprüche durchzusetzen.“

    Schneider steht nicht allein im Fokus der thailändischen Seite: Auch gegen die Bundesrepublik gehen die Kläger seit Februar vor – am Landgericht in Berlin: „Nachdem der Europäische Gerichtshof bestimmte internationale Schiedsgerichte im März für unzulässig erklärt hat, fühlen wir uns bestätigt“, sagt Anuman-Rajadhon. „Eine Schiedsklage wie die von Schneider gegen Thailand wäre nun also auch nach EU-Recht unzulässig.“

    Die Anwälte des thailändischen Investors argumentieren, dass die Pfändung der Boeing fragwürdig gewesen sei. Zwar hatte der Bundesgerichtshof Ende 2016 bestätigt, dass die Pfändung rechtmäßig abgelaufen war. Im gleichen Urteil hätte der BGH aber auch den Vertragsbruch Schneiders bestätigt, argumentiert die thailändische Seite. In dessen Kanzlei sieht man aber auch die Chancen dieser Klage als gering an: Schließen seien die Versuche der Kläger, Schadensersatz zu erhalten, vor allen Gerichten aus guten Gründen erfolglos gewesen.

    Der Fall der gepfändeten thailändischen Boeing jedenfalls scheint zur unendlichen Geschichte zu werden.

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