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Prozess: Banken fürfen keine Extra-Gebühren für Kredite nehmen

Prozess

Banken fürfen keine Extra-Gebühren für Kredite nehmen

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    Dürfen Banken in Deutschland für einen Verbraucherkredit eigene Bearbeitungsgebühren verlangen? Um diese Frage geht es bei einer Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH).
    Dürfen Banken in Deutschland für einen Verbraucherkredit eigene Bearbeitungsgebühren verlangen? Um diese Frage geht es bei einer Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH).

    Betroffene haben deshalb Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren für alle ab Januar 2011 geschlossenen Verträge, wie sich aus zwei vom Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag verkündeten Urteilen ergibt. Demnach sind solche Entgelte unzulässig, weil Banken Kreditanträge aus eigenem Geschäftsinteresse ohnehin bearbeiten und laut Gesetz nur Zinsen erheben dürfen, wie es zur Begründung hieß. Banken müssen nun Rückzahlungsforderungen in Millionenhöhe befürchten.

    Die beiden Urteile betreffen zehntausende Bankkunden, die teils bis in die jüngste Zeit hinein beim Abschluss eines Verbraucherkreditvertrags Bearbeitungsgebühren zwischen einem und vier Prozent bezahlen mussten. Rückforderungen können nach Angaben des Bankenrechtlers Wolfgang Benedikt-Jansen auch bei Kreditverträgen für den Kauf eines Autos gestellt werden. Über Verträge zu Baudarlehen oder Unternehmerdarlehen sei nicht entscheiden worden.

    Richter spricht von Klageflut

    Der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers sprach von einer Klageflut und "Tsunami, der über die Gerichte hereingebrochen" sei. Beim BGH seien mittlerweile etwa 100 zugelassene Revisionen anhängig. Dies sei aber nur "die Spitze des Eisbergs". Allein die Ombudsleute der Banken hätten für eine außergerichtliche Einigung "über 3000 Sachen vorliegen", dabei gehe es auch um viele vergleichsweise kleine Beträge von unter einhundert Euro, sagte Wiechers.

    Dem BGH lagen liegen zwei Klagen gegen die Postbank und die National-Bank vor. Diese richten sich gegen Klauseln, in denen die Banken Extra-Kosten festlegen. Die Postbank hatte dem Kunden, der geklagt hatte, für die Aufnahme eines Kredits in Höhe von über 49.100 Euro eine Gebühr von 1200 Euro berechnet. Der Mann hatte den Vertrag 2012 im Internet abgeschlossen. Das Bearbeitungsentgelt war in einer der Klauseln vermerkt. Solche Bestimmungen wollte die Schutzgemeinschaft für Bankkunden mit ihrer Klage generell verbieten lassen.

    Erfolg für die Kläger zeichnet sich ab

    Schon am Vormittag zeichnete sich in der Verhandlung ab, dass die Kläger Erfolg haben könnten. Der Richter sagte, die Klauseln benachteiligten Verbraucher unangemessen.(dpa/afp)

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