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Prozess: Anwalt von Erwin Müller wegen Geheimnisverrats angeklagt

Prozess

Anwalt von Erwin Müller wegen Geheimnisverrats angeklagt

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    Der Chef der Ulmer Drogeriekette Müller, Erwin Müller, hatte in einen Fonds investiert, der mit krummen Methoden Rendite versprach. Nun ist sein Anwalt wegen Geheimnisverrats angeklagt, weil er die Masche aufdeckte.
    Der Chef der Ulmer Drogeriekette Müller, Erwin Müller, hatte in einen Fonds investiert, der mit krummen Methoden Rendite versprach. Nun ist sein Anwalt wegen Geheimnisverrats angeklagt, weil er die Masche aufdeckte. Foto: Oliver Helmstädter

    Es ist ein Stoff, der alle Zutaten für einen Wirtschaftskrimi hat: Verrat, einen Milliardär, dubiose Geschäfte, eine Schweizer Privatbank und einen Anwalt als „Whistleblower“, der den Eidgenossen Organisierte Kriminalität vorwirft.

    Anwalt Seith soll belastendes Material über Sarasin Bank gesammelt haben

    In diesem Krimi ist der Anwalt der Angeklagte. Eckart Seith, ein 61-jähriger Jurist. Die Rolle des Milliardärs im Hintergrund übernimmt Erwin Müller, der 86-jährige Chef des Ulmer Drogeriekonzerns. Sein Anwalt Seith muss sich kommende Woche vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten.

    Der Vorwurf: Seith soll belastendes Material gegen die Bank Sarasin illegal beschafft haben. Zwei ehemalige Sarasin-Angestellte sind ebenfalls angeklagt.

    Die Story: Der Ulmer Unternehmer Erwin Müller hatte in ein Anleihemodell investiert, das angeblich eine Rendite von zwölf Prozent bringen sollte. Bei dem Fonds handelte es sich um fragwürdige und außerordentlich komplizierte Cum-Ex-Transaktionen, bei denen der deutsche Fiskus durch mehrfach beantragte Erstattungen auf in Wirklichkeit nur ein Mal einbehaltene Kapitalertragssteuern geschröpft wurde. Das Finanzministerium stoppte 2012 derartige Erstattungen. Daraufhin ging der Fonds pleite, die Anleger verloren ihr Geld. Die Schweizer Privatbank J. Safra Sarasin muss laut einer Entscheidung des Ulmer Landgerichts dem Milliardär 44,8 Millionen Euro zurückzahlen. Die Bank habe Müller hinsichtlich seiner Kapitalanlage falsch beraten.

    Cum-Ex-Geschäfte sind ein riesen Steuerbetrug

    Die Verteidigung: Als „nicht begründet“ bezeichnet Seith im Gespräch mit unserer Zeitung die Vorwürfe der Schweizer Staatsanwaltschaft. „Das ist klar wie Quellwasser.“ Ein Kunde der Bank müsse ja wissen dürfen, wie ein Bank-Produkt funktioniert. Die Vorwürfe des Geheimnisverrats bezeichnet er deshalb als absurd. Zu diesem Urteil sei im Vorfeld bereits ein Gutachten von renommierten Schweizer Rechtsgelehrten gekommen. Als Seith bemerkte habe, dass diese Cum-Ex-Geschäfte auf Kosten der deutschen Steuerzahler gemacht werden, sei ihm gar nichts anderes übrig geblieben, als die Behörden zu informieren. Der Schaden für den Fiskus sei beträchtlich: Von 462 Millionen Euro spricht Seith. „Das darf ich doch nicht für mich behalten“, sagt Seith. Doch die Schweizer sagten: „Doch. Du sollst die Klappe halten.“ Letztlich, so Seith, gehe es um Organisierte Kriminalität und einen schweren Angriff auf die deutschen Steuerzahler. Nichts anderes seien Cum-Ex-Transaktionen.

    Seith: Anklage ist politisch motiviert

    Der Grund, weswegen die Schweizer Staatsanwaltschaft verhindern will, dass derartige Geschäfte publik werden, müsse politisch motiviert sein. Seith sieht hier eine „Verbeugung gegenüber illegalen Kapitalgebern.“ Der Bankenstandort

    In Schweizer Medien wird im Vorfeld des Prozessbeginns am kommenden Dienstag die Sache anders gesehen. Es gebe bis jetzt kein höchstrichterliches Urteil darüber, ob es sich bei Cum-Ex-Geschäften um das legale Ausnutzen einer Gesetzeslücke handelte oder um kriminelles Verhalten, schreibt die Neue Zürcher Zeitung. Und kein Rechtsstaat könne tolerieren, wenn sich Bankangestellte an Daten und Unterlagen ihrer Arbeitgeber bedienen und diese ausländischen Behörden aushändigen.

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