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Prämiensparer dürfen auf bessere Zinsen hoffen

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Prämiensparer dürfen auf bessere Zinsen hoffen

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    Prämiensparer dürfen auf bessere Zinsen hoffen
    Prämiensparer dürfen auf bessere Zinsen hoffen Foto: DPA

    Das ursprünglich vereinbarte Prinzip des Vertrages muss erhalten bleiben, entschied der BGH am Dienstag in einem Streit um den Zinssatz für die Ausschüttung. Grundlage der Berechnung müsse darum der monatlich von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte

    Damit kann sich nicht nur das klagende Ehepaar aus Rheinland-Pfalz Hoffnung auf mehr Geld machen. Von dem Urteil können bundesweit Sparer profitieren, deren Laufzeit noch nicht beendet ist. Im konkreten Fall muss das Oberlandesgericht Zweibrücken nun auf Basis des Urteils errechnen, welchen Zinssatz die Sparkasse Südwestpfalz zu zahlen hat. Der BGH verwies den Fall zurück.

    Ausgelöst worden war der Streit dadurch, dass eine frühere Klausel in den Sparverträgen vor sechs Jahren unwirksam wurde. Der BGH hatte die Klausel zu einem variablen Zinssatz gekippt, weil ausschließlich die Banken über die Höhe der Zinsen entscheiden konnten.

    Nach der damaligen Entscheidung forderte das Ehepaar, dass nun die Sparer ihrerseits den Zinssatz bestimmen können sollen. Dies erschien den Karlsruher Richtern jedoch unsinnig. Ziel müsse sein, dass die Interessen beider Seiten berücksichtigt würden. Der geeignete Weg dafür seien "ergänzende Vertragsauslegungen", so die

    Nach dem Karlsruher Urteil ist nun für die Ausschüttung der "relative Abstand" zwischen den anfänglichen Vertragszins und dem Referenzzins in Prozentpunkten entscheidend. Fällt der Zinssatz beispielsweise um ein Viertel, erhält auch der Sparer entsprechend weniger, so die Rechnung der BGH-Richter. Auf diese Art werde das Äquivalenzverhältnis gewahrt und das Ergebnis für den Sparer nicht unzumutbar. Nach Berechnung der Sparkasse wäre es dagegen möglich gewesen, dass der Anspruch des Kunden auf Null gefallen oder gar ins Minus gerutscht wäre.

    Die Kläger aus Rheinland-Pfalz hatten 1986 einen Vertrag für Prämiensparen über eine Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen. Wie viel Geld ihnen nun zusteht, muss ein Sachverständiger errechnen. Dafür muss er sich rückwirkend die Veröffentlichungen der Bundesbank heranziehen.

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