Poststreik und kein Ende: Auch diese Woche bleiben wieder Millionen Briefe und Pakete liegen, weil die Beschäftigten bei der Post im Ausstand sind. Problematisch kann das für Verbraucher werden, die rechtzeitig zum Monatsende Kündigungen oder Fristsachen verschicken wollen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.
Ich will zum Monatsende einen Vertrag schriftlich kündigen. Was muss ich beachten?
Ein Poststreik zählt nicht als Entschuldigung, wenn die Kündigung eines Vertrags zu spät eingeht. Kunden können also nicht der Post die Schuld zuschieben, wenn sie wegen eines Streiks eine Frist verpassen - etwa für das Kündigen eines Handyvertrags. "Eine Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie auch eingegangen ist", sagt der Jurist Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. "Egal, ob Streik oder nicht, ich habe keine Möglichkeit, die Post haftbar zu machen für den verspäteten Zugang."
Wie stelle ich sicher, dass meine Kündigung rechtzeitig eingeht?
Kann ein Absender nicht davon ausgehen, dass die Post den Brief auch fristgemäß zustellt, muss er sich im Zweifel selbst um die Zustellung bemühen, und den Brief eventuell selbst einwerfen. Dabei ist es gut, einen Zeugen mit dabei zu haben. Wer ganz sichergehen will, kann den Zeugen schriftlich bestätigen lassen, dass der Brief eingeworfen wurde.
Kann ich Fristsachen und Kündigungen auch per Mail verschicken?
Ob eine Kündigung per Mail möglich ist oder per Post erledigt werden muss, steht im Vertrag oder in den Geschäftsbedingungen des Vertragspartners. Ist eine Antwort in Textform nötig, reicht unter Umständen ein Fax oder eine Mail aus. Ist die "Schriftform" nötig, muss es ein Brief sein.
Kann ich eine Vertragskündigung auch per Fax verschicken?
Das ist möglich, wenn im Vertrag oder in den Geschäftsbedingungen lediglich die "Textform" gefordert ist. Wichtig dabei: "Den Versandbeleg sollte man anschließend in jedem Fall aufbewahren", heißt es bei der Stiftung Warentest.
Wie erfahren Kunden, ob Ihre Postsendung vom Streik betroffen ist?
Die Post hat für ihre Kunden eine Telefonnummer (0228/76367650) freigeschaltet, unter der sie sich werktags zwischen 7 und 20 Uhr und samstags von 8 bis 14 Uhr informieren können, ob ihre Brief- oder Paketsendungen am Aufgabe- oder Zielort von dem Streik betroffen sein könnten.
Reicht es, wenn ich im Internet bestellte Waren rechtzeitig abschicke?
Wer online etwas bestellt, kann die Ware in Ruhe zu Hause prüfen. 14 Tage haben Kunden in der Regel Zeit, bevor sie die Waren zurückschicken müssen. "Bei dieser Frist reicht es, wenn Sie die Waren innerhalb dieses Zeitraumes abschicken", erklärt Rechtsanwältin Edith Kindermann aus Bremen. Kommt das Paket aufgrund des Streiks verspätet beim Händler an, hat der Kunde die Frist trotzdem eingehalten. Dass das Paket rechtzeitig abgeschickt wurde, muss der Absender aber auch beweisen können: "Sie sollten den Einlieferungsbeleg aufheben." AZ