Ging 2008 alles mit rechten Dingen zu? Damals wollte Porsche den Autoriesen VW übernehmen. Ein Gerichtsurteil sieht kein Fehlverhalten der damaligen Vorstände des Sportwagenbauers.
Im Porsche-Prozess sind Ex-Vorstandschef Wendelin Wiedeking (63) und sein früherer Finanzvorstand Holger Härter (59) freigesprochen worden. "An den Vorwürfen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft ist nichts dran, nichts - weder vorne, noch hinten, noch in der Mitte" urteilte der Vorsitzende Richter Frank Maurer am Freitag am Stuttgarter Landgericht.
Porsche-Prozess: Ein Schiffbruch für die Staatsanwaltschaft
Mit dieser Entscheidung erlitt die Staatsanwaltschaft Schiffbruch. Sie hatte eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren für Wiedeking und zweieinviertel Jahren für Härter gefordert. Die Angeklagten hatten stets ihre Unschuld beteuert.
In dem Strafprozess ging es um die juristische Aufarbeitung der Übernahmeschlacht zwischen Porsche und Volkswagen 2008 Der Börsenkurs von VW war nach heftigen Schwankungen ausgesetzt und Anleger verloren Milliarden. Die Staatsanwaltschaft hatte Wiedeking und Härter vorgeworfen, ihre Pläne verschleiert oder über diese nur mangelhaft informiert zu haben. Beide Manager hatten das stets bestritten - dieser Ansicht folgte das Gericht nun in seinem Urteil.
2008: Porsche wollte VW schlucken
Porsche hatte damals versucht, den viel größeren Volkswagen-Konzern zu schlucken. Die Angeklagten hatten ein entsprechendes Vorhaben lange bestritten. Erst Ende Oktober 2008 wurde die Übernahmeabsicht bestätigt. Daraufhin stieg der Wert einer VW-Aktie binnen zwei Tagen etwa um das Fünffache. Investoren, die auf fallende Kurse gesetzt hatten, verloren riesige Summen.
Nach Aussage der Staatsanwaltschaft manipulierten Wiedeking und Härter damals den Kapitalmarkt und wollten den VW-Kurs zu ihren Gunsten steuern. Dieser Auffassung folgte das Gericht in Stuttgart jedoch nicht. Die Porsche-Dachgesellschaft Porsche PSE muss zudem kein Bußgeld zahlen.
Im Verlauf des fünfmonatigen Verfahrens mit 22 Prozesstagen wurden zahlreiche Banker und Rechtsberater als Zeugen sowie ein Gutachter vorgeladen. Keiner von ihnen konnte die Vorwürfe der Ankläger wesentlich stützen. Dies hatte selbst Staatsanwalt Heiko Wagenpfeil eingeräumt. Nach seiner Auffassung war die Indizienlage aber so erdrückend, dass Wiedeking und Härter dennoch schuldig seien. Die Verteidigung warf Wagenpfeil "Hirngespinste" vor. dpa