Pilotenstreik bei der Lufthansa: Am Dienstag legen die Piloten wieder die Arbeit nieder. Der Streik auf allen Langstreckenflügen aus Deutschland heraus beginne um 8 Uhr morgens und dauere bis Mitternacht, teilte die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) mit.
Vom Streik der Lufthansa-Piloten sind Tausende Kunden betroffen. Um gut durch den Ausstand zu kommen, sollten Passagiere sich an folgender Checkliste orientieren:
Ersatzangebot prüfen: Zuerst sollten Passagiere prüfen, ob ihr Flug tatsächlich ausfällt oder ob es Ersatz gibt. Das schauen sie am besten auf der Webseite der Lufthansa nach. Noch im Laufe des Montags werde ein Sonderflugplan bekanntgegeben, sagte eine Sprecherin. Die Lufthansa will den Flugbetrieb am Münchner Flughafen trotz des angekündigten Pilotenstreiks weitgehend aufrechterhalten. Der Großteil der Langstreckenflüge werde starten.
Umbuchungsangebot ansehen:Wer flexibel ist und nicht unbedingt so schnell wie möglich losfliegen muss, kann eine Umbuchung in Betracht ziehen.
Ersatzbeförderung verlangen: Wer nicht auf einen späteren Termin umbuchen will oder kann, sollte auf die Pflicht der Airline beharren, für eine Ersatzbeförderung zu sorgen. Auch hierbei müssen Passagiere allerdings einige Stunden Verspätung in Kauf nehmen, womöglich verzögert sich der Abflug auch auf den nächsten Tag.
Verpflegung einfordern: Wer wegen des Streiks länger wartet, muss von der Fluggesellschaft mit Essen und Getränken versorgt werden. Das schreibt die EU-Fluggastrechte-Verordnung vor. Verschiebt sich der Flug auf den nächsten Tag, muss die Airline auch die Übernachtung in einem Hotel übernehmen.
Ticket zurückgeben: Ab der fünften Verspätungsstunde hat der Fluggast zudem das Recht, sein Flugticket zurückzugeben und sich die Kosten erstatten zu lassen. Damit ist die Airline jedoch aus allen Pflichten entlassen. Das heißt, sie muss sich nicht mehr um Verpflegung oder Unterkunft während der Wartezeit kümmern. Meist wird deshalb von dieser Möglichkeit abgeraten.
Veranstalter kontaktieren: Pauschalurlauber können zunächst ihren Reiseveranstalter in die Pflicht nehmen, sie möglichst schnell ans Ziel zu bringen. Können sie ihren Urlaub zum Beispiel erst zwei Tage später antreten, dürfen sie den Reisepreis um diese zwei Tage mindern. AZ