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Niedrig-Einkommen: Viele Tarifverträge unter Mindestlohn-Niveau

Niedrig-Einkommen

Viele Tarifverträge unter Mindestlohn-Niveau

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    Deutschland verkommt zusehends zum Billiglohn-Land: Viele Tarifverträge in Deutschland schreiben nach wie vor Stundenlöhne fest, die deutlich unter dem Niveau der bislang vereinbarten Mindestlöhne liegen.
    Deutschland verkommt zusehends zum Billiglohn-Land: Viele Tarifverträge in Deutschland schreiben nach wie vor Stundenlöhne fest, die deutlich unter dem Niveau der bislang vereinbarten Mindestlöhne liegen. Foto: Archiv

    Deutschland verkommt zusehends zum Billiglohn-Land: Viele Tarifverträge in unter dem Niveau der bislang vereinbarten Mindestlöhne liegen. Im Konditorenhandwerk in Bayern etwa beginnt der Tarifverdienst bei 5,26 Euro je Stunde, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Donnerstag mitteilte. Auch Fleischer in Sachsen (6,00 Euro je Stunde), Gärtner in Brandenburg (6,46) und Mitarbeiter im Hotel- und Gaststättengewerbe (6,29) erhalten bisweilen weniger als 6,50 Euro je Stunde.

    Mindestlöhne in zehn Branchen

    Derzeit gelten in Deutschland in zehn Brachen - darunter vier Baubranchen - allgemeinverbindliche Mindestlöhne. Diese reichen von 6,53 bis 11,53 Euro je Stunde. Nach den Daten des Bundesamtes liegt der Mindestlohn im früheren Bundesgebiet bei Wäschereidienstleistungen und größtenteils im Wach- und Sicherheitsgewerbe bei weniger als 8,00 Euro je Stunde. In den neuen Ländern werden 8,00 Euro des weiteren bei der Gebäudereinigung und in der Pflegebranche unterschritten.

    Die niedrigen Tarifverdienste gelten nach Angaben der Statistiker vor allem für gering qualifizierte Beschäftigte. Aber auch Fachkräfte verdienten in einigen Branchen vergleichsweise wenig: Der tarifliche Anfangsverdienst für Bäcker- und Konditorengesellen liege in Mecklenburg-Vorpommern bei 6,97 Euro und für Beschäftigte mit bestandener Gesellenprüfung im Friseurhandwerk Schleswig-Holstein bei 7,00 Euro.

    Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche

    Die Acht-Euro-Marke setzte das Bundesamt wegen der jüngsten Vereinbarung für die Zeitarbeitsbranche an: Auch für die etwa 900.000 Beschäftigten der Zeitarbeitsbranche gilt vom 1. Januar 2012 an ein Mindestlohn. Er liegt bei 7,01 Euro in Ostdeutschland und 7,89 Euro im Westen. Eine entsprechende Verordnung von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) billigte das Bundeskabinett kurz vor Weihnachten.

    Auswertung von 600 Flächentarifverträgen

    Die Ergebnisse des Bundesamtes beruhen auf einer Auswertung von mehr als 600 Flächentarifverträgen. Bei Angaben zu Monatsverdiensten wurden diese auf Stundenbasis umgerechnet. Informationen über die Zahl der Beschäftigten in den untersten Vergütungsgruppen liegen den Statistikern nicht vor. (dpa)

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