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Niederlage für Banken

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Niederlage für Banken

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    Banken dürfen auch von Geschäftsleuten und Firmen bei der Vergabe von Krediten keine Bearbeitungsgebühr kassieren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Damit übertragen die Richter ihre Grundsätze eines wegweisenden Urteils zu Verbraucherkrediten von 2014 auf den Unternehmenssektor. Die Institute haben ihren finanziellen Aufwand demzufolge generell rein über Kreditzinsen zu decken. Der Versuch, Kosten in einem von der Laufzeit unabhängigen Extra-Posten auf die Kunden abzuwälzen, benachteiligt diese nach Auffassung des Senats unangemessen. Für Unternehmer gilt nach der neuen Entscheidung nichts anderes (Az. XI ZR 233/16 u.a.).

    Von dem Karlsruher Grundsatzurteil profitieren nicht nur Unternehmer, die in Zukunft einen Kredit aufnehmen. Solange die Ansprüche nicht verjährt sind, können auch bereits gezahlte Bearbeitungsentgelte von der jeweiligen Bank zurückgefordert werden. Bis Ende des Jahres gilt das in jedem Fall noch für Gebühren, die 2014 oder später kassiert wurden. Wie stark solche Rückforderungen die Banken belasten könnten, war zunächst nicht abzuschätzen. (dpa)

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