Die FIFA hatte das Unternehmen wegen Verletzung ihrer Markenrechte abgemahnt. Mit ihrer Klage will sie nun ihre Anwaltskosten für die Abmahnung in Höhe von rund 6000 Euro erstattet bekommen.
Vor dem Hintergrund des BGH-Urteils vom vergangenen Donnerstag wird die Entscheidung der Münchner Richter mit großer Spannung erwartet. Der BGH hatte den Markenschutz für die Marke "Fußball WM 2006" komplett abgelehnt, den der Verband für mehr als 860 Waren und Dienstleistungen hatte eintragen lassen. Nach Ansicht des Karlsruher Gerichts ist "Fußball WM 2006" eine "sprachübliche Bezeichnung" für die bevorstehende Fußball-Weltmeisterschaft, die von niemandem als geschützte Marke beansprucht werden könne.
Bei der kürzeren Marke "WM 2006" hatte der der BGH aber nur die Löschung eines Teils der Marken durch das Bundespatentgericht gebilligt und darüber hinaus eine neuerliche Prüfung angeordnet.