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Milch-Lieferstopp bleibt rechtswidrig

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Milch-Lieferstopp bleibt rechtswidrig

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    Milch-Lieferstopp bleibt rechtswidrig
    Milch-Lieferstopp bleibt rechtswidrig Foto: DPA

    Der Boykottaufruf des Bundesverbands Deutscher Milchviehhalter (BDM) im April 2008 habe gegen das Kartellrecht verstoßen, urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf am Mittwoch. Der 1. Kartellsenat wies damit eine Beschwerde des Verbandes gegen die Abmahnung des Bundeskartellamts zurück. "Kostendeckende Preise dürfen nicht durch Boykott und Kartellabsprachen erzwungen werden", hieß es in der Begründung. Das Gericht ließ keine Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zu.

    Ziel des Boykotts sei gewesen, den Wettbewerb beim Absatz von Rohmilch "komplett auszuschalten", hieß es. Preise bildeten sich aber im Wettbewerb nach Angebot und Nachfrage. "Wenn keine kostendeckenden Preise herauskommen, ist das von den Anbietern hinzunehmen." Der seinerzeit vom Verband geforderte Preis von 43 Cent pro Liter Rohmilch sei zudem nicht für jeden Bauern erforderlich gewesen. Etliche Bauern hätten auch vor einem Jahr kostendeckend produzieren können. Viele Milchbauern etwa im Osten Deutschlands seien auch mit 35 bis 38 Cent pro Liter ausgekommen.

    Der Verband hatte im Mai und Juni 2008 bundesweit mit einem Milch- Lieferstopp für höhere Anbieterpreise demonstriert. Die Bonner Wettbewerbshüter hatten dies als Verstoß gegen das Kartellrecht gewertet und im Fall eines erneuten Lieferboykotts mit Bußgeldern gedroht. Gegen den Beschluss war der BDM vor Gericht gezogen.

    Der Rohmilchpreis lag damals bei 30 Cent je Liter. Handelskonzerne hoben dann vorübergehend den Milchpreis an. In diesem Jahr bröckelten die Preise kräftig. Nach Angaben der Milchwirtschaft in Nordrhein- Westfalen bekommen Milcherzeuger aktuell um die 20 Cent je Liter. Experten sehen aber Anzeichen für wieder anziehende Preise, die die Bauern von den Molkereien bekommen.

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