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Menschenrechte: Neues Lieferkettengesetz soll Menschenrechte schützen

Menschenrechte

Neues Lieferkettengesetz soll Menschenrechte schützen

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    Kinder sortieren im Kongo Steine, die Kobalt enthalten. Das Lieferkettengesetz der Bundesregierung soll dies künftig verhindern. Unser Bild hat Amnesty International zur Verfügung gestellt.
    Kinder sortieren im Kongo Steine, die Kobalt enthalten. Das Lieferkettengesetz der Bundesregierung soll dies künftig verhindern. Unser Bild hat Amnesty International zur Verfügung gestellt. Foto: Amnesty International, dpa

    Ein Jahr nach der Einführung des Textilsiegels "Grüner Knopf" wird es heute bei einem Treffen von Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU), Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) um ein Projekt gehen, das die Kernanliegen des "Grünen Knopfs" branchenübergreifend fortschreibt: das sogenannte Sorgfaltspflichtengesetz, besser bekannt als Lieferkettengesetz. Der "Grüne Knopf" kennzeichnet als Siegel Textilien, die unter zertifizierten ökologischen und sozialen Standards produziert wurden.

    Es geht beim Lieferkettengesetz beispielsweise darum, sicherzustellen, dass die Bohnen des Kaffees, den wir morgens trinken, nicht von Kindern geerntet werden mussten. Dass das Kobalt in Produkten nicht unter dem Einsatz von Minderjährigen gewonnen wurde. Oder dass die T-Shirts, die viele tragen, unter Arbeitsbedingungen produziert werden, die Menschenrechts-, Sozial- und Umweltstandards entlang der gesamten globalen Lieferketten entsprechen. Es gibt da auch bei deutschen Unternehmen Nachholbedarf – und zwischen den für das Reformvorhaben zuständigen Ressorts erneut Abstimmungsbedarf.

    Welche Pflichten haben Unternehmen beim Schutz von Menschenrechten?

    Eigentlich hätte das von Müller und Heil forcierte Lieferkettengesetz an diesem Mittwoch im Bundeskabinett auf den weiteren Weg gebracht werden sollen. Das Reformvorhaben ist bereits mehrfach aufgeschoben worden. Nun kommen am Donnerstag zunächst wieder die Minister zusammen.

    Gerd Müller (CSU), Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
    Gerd Müller (CSU), Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Foto: Michael Kappeler, dpa

    Laut Entwicklungshilfeministerium soll das Gesetz definieren, welche Pflichten Unternehmen beim Schutz von Menschenrechten haben und wie die Unternehmen diesen in ihren Lieferketten nachkommen können. Zugleich soll es Unternehmen verpflichten, darüber Bericht zu führen, was sie für faire Lieferketten getan haben. Und schließlich sollen die Rechte der Arbeiter gestärkt werden, sodass diese Wege finden – bei Verstößen – in Deutschland Schadenersatzansprüche geltend machen zu können.

    Der CSU-Politiker sagte am Mittwoch bei einem Treffen mit Diakonie und Caritas zum anstehenden Gespräch mit seinen Ministerkollegen: "Das Lieferkettengesetz ist der Einstieg in einen grundlegenden Prozess, um die Globalisierung gerecht aufzustellen. Deshalb bedarf es einer fundierten Abstimmung." Es gehe "um das Bohren dicker Bretter".

    Müller zieht Vergleich zum grünen Knopf und sagt: Lieferketten können zertifiziert werden

    Den Verhandlungen voraus schickte Müller diesen Satz: "All denen, die sagen, das geht nicht, man könne keine ganze Lieferkette zertifizieren, entgegne ich: Der grüne Knopf zeigt das Gegenteil. Es ist möglich, und zwar mit viel höheren Standards, als wir es im Lieferkettengesetz fordern." Wenn es im Textilbereich funktioniere, wo die Lieferketten besonders schwierig seien, dann gehe es auch in anderen Bereichen. Auch für kleine Unternehmen.

    Bei Textilien mit dem "Grünen Knopf" werden soziale und ökologische Mindeststandards eingehalten.
    Bei Textilien mit dem "Grünen Knopf" werden soziale und ökologische Mindeststandards eingehalten. Foto: Jonas Klüter, dpa

    Der am meisten diskutierte Kritikpunkt ist dabei die Frage der Haftung. Viele Mittelständler befürchten, dass sie zivilrechtlich belangt werden können, wenn sie gegen ihre Sorgfaltspflichten verstoßen. Diese Bedenken teilt man im Wirtschaftsministerium.

    Ferner besteht dort die Sorge, dass der Aufwand für die Unternehmen zu hoch werden und sich infolgedessen Firmen aus bestimmten Ländern zurückziehen könnten. Schließlich weist ein Ministeriumssprecher darauf hin, "dass wir uns angesichts der Corona-Krise aktuell in einer Rezession befinden, und zwar mit Einbrüchen, die die größten in der Geschichte der Bundesrepublik darstellen und viele Unternehmen deutlich belasten".

    Hier setzt auch die Kritik der Industrie- und Handelskammer Schwaben an. Hauptgeschäftsführer Marc Lucassen sagt: "Die Gesetzesinitiative kommt angesichts der Corona-Krise zur Unzeit. Sie wird der unternehmerischen Praxis nicht gerecht. Grundsätzlich müssen die Überlegungen auf den ersten Zulieferer beschränkt werden und nicht auf die gesamte Lieferkette. Auch darf es zu keiner Haftung für das Verschulden Dritter kommen. Statt neue Regeln und Verbote auf nationaler Ebene zu schaffen, sollte sich die Bundesregierung für ein Anreizsystem für das Lieferkettenmanagement der Unternehmen auf europäischer Ebene einsetzen."

    Petition: Initiative Lieferkettengesetz sammelt mehr als 222.222 Unterschriften

    In der Diskussion ist auch, für welche Unternehmen, ab welcher Größe, ein künftiges Lieferkettengesetz gelten soll. Hier setzt die Kritik der Initiative Lieferkettengesetz an, zu der etwa der DGB oder Misereor gehören. Diese überreichte am Mittwoch in Berlin eine Petition mit mehr als 222.222 Unterschriften an das Bundeskanzleramt. Mit Blick auf die Debatten innerhalb der Bundesregierung kritisiert die Initiative unter anderem: "Nach der Vorstellung von Herrn Altmaier würde ein Lieferkettengesetz nur einen Bruchteil der Unternehmen erfassen, die in Deutschland Geschäfte machen. Sogar Unternehmen wie H&M und Ritter Sport, die selbst ein Lieferkettengesetz fordern, würden durch das Raster fallen", betont Christian Wimberger, Referent für Unternehmensverantwortung bei der Christlichen Initiative Romero (CIR). Es ist noch strittig, ab welcher Größe das Gesetz greifen soll. Ob ab einer Mitarbeiterzahl von 500 oder doch erst ab 5000 Angestellten.

    Minister Müller bleibt zuversichtlich, dass man sich einigt: "Wir werden ein machbares, umsetzbares Gesetz auf den Weg bringen." Die Frage ist: Wann?

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