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Martin Winterkorn & Rupert Stadler zahlen Millionensumme im Abgas-Skandal

Abgas-Skandal

Frühere VW-Manager Winterkorn und Stadler zahlen Millionensumme

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    Die beiden früheren Top-Manager Rupert Stadler (links) und Martin Winterkorn haben sich mit VW auf einen Vergleich verständigt.
    Die beiden früheren Top-Manager Rupert Stadler (links) und Martin Winterkorn haben sich mit VW auf einen Vergleich verständigt. Foto: Julian Stratenschulte, dpa

    Martin Winterkorn und Rupert Stadler haben sich mit Volkswagen in Sachen Schadensersatzansprüche wegen des Abgas-Skandals geeinigt. Das teilte der Aufsichtsrat des Konzerns am Mittwoch mit. Demzufolge leistet Ex-VW-Chef Winterkorn einen Betrag von 11,2 Millionen Euro. Ex-Audi-Chef Stadler wird seinem früheren Arbeitgeber 4,1 Millionen Euro übertragen. Teilweise zahlen sie, überwiegend verzichten sie aber auf noch bestehende Ansprüche. VW hat außerdem eine Einigung über Entschädigungszahlungen aus der Managerhaftpflichtversicherung erzielt. Die D&O-Versicherer werden eine Summe von 270 Millionen Euro erbringen. Sämtliche Einigungen erfolgten, so heißt es weiter, jeweils ohne Anerkennung einer Rechtspflicht durch die betroffenen Vorstände. Übersetzt heißt das: Zugegeben wird nichts.

    Der Abgasskandal hat VW bisher rund 32 Milliarden Euro gekostet. Der Aufsichtsrat des Konzerns hatte, parallel zu den strafrechtlichen Verfahren, im Oktober 2015 mit der internen Aufklärungsarbeit begonnen. Beauftragt damit war die Rechtsanwaltskanzlei Gleiss Lutz. Ende März diesen Jahres erklärte diese ihren Job für erledigt. Ergebnis: Winterkorn und Stadler (zugleich Ex-VW-Konzernvorstand) werden wegen aktienrechtlicher Sorgfaltspflichtverletzungen auf Schadenersatz in Anspruch genommen. Gleiches gilt für weitere Ex-Vorstände, allerdings auf Marken- Ebene (Audi, Porsche). Diese sind die früheren Audi-Entwicklungsvorstände Ulrich Hackenberg und Stefan Knirsch und der frühere Porsche-Entwicklungsvorstand Wolfgang Hatz.

    Einig wurde man mit Knirsch und Hatz. Nicht mit Hackenberg. Der Audi-Aufsichtsrat erteilte nun den Auftrag, gerichtliche Schritte gegen ihn vorzubereiten.

    Nun mag sich dieses zivilrechtliche Kapitel des Skandals für die Manager teilweise schließen. In der Folge stellen sich allerdings Fragen. Denn zugleich laufen noch Strafverfahren. Zum Beispiel im Fall Winterkorns. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat ihn wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs angeklagt. Im September soll der Strafprozess beginnen, der wegen der Corona-Pandemie verschoben worden war. Stadler muss sich bereits – voraussichtlich noch bis Dezember 2022 – vor dem Landgericht München II mit drei weiteren Angeklagten (untern ihnen Hatz) wegen Betrugs, mittelbarer Falschbeurkundung und strafbarer Werbung verantworten. Stadler bestreitet alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe vehement.

    Volkswagen und Winterkorn: Bringt ein zivilrechtlicher Vergleich Nachteile im Strafverfahren mit sich?

    Die erste Frage, die sich nun stellt: Was bedeutet – zum Beispiel im Fall Winterkorn – der zivilrechtliche Vergleich, die Zahlung eines Millionen-Betrages – für das Strafverfahren in Braunschweig? Kommt dieser etwa einem Schuldeingeständnis gleich, wie man vermuten könnte?

    Thomas Möllers, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht, Europarecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Augsburg, geht davon aus, dass der zivilrechtliche Vergleich keine Nachteile für Winterkorn im Strafverfahren mit sich bringt.

    Der Grund: „In dem zivilrechtlichen und dem strafrechtlichen Verfahren geht es um unterschiedliche Pflichtverletzungen“, erklärt der Professor. Zivilrechtlich geht es um eine mögliche Verletzung der Sorgfaltspflicht Winterkorns gegenüber der Volkswagen AG. Im Raum stand die Frage, ob es Winterkorn versäumt hat, die Hintergründe des Einsatzes unzulässiger Softwarefunktionen in Dieselmotoren unverzüglich und umfassend aufzuklären. Strafrechtlich steht dagegen vor allem der Vorwurf des Betrugs im Raum, weil den Kunden Fahrzeuge mit Abschaltvorrichtungen verkauft wurden, ohne dies mitzuteilen.

    Dazu kommt, dass ein Vergleich - wie auch im vorliegenden Fall - meist so formuliert wird, dass dabei kein Fehlverhalten eingeräumt wird. „Vergleiche werden typischerweise ohne Anerkennung einer Pflichtverletzung geschlossen“, erklärt Möllers. Die beiden Parteien einigen sich also auf eine Zahlung, dafür verzichtet man darauf, weiterhin zivilrechtlich Ansprüche einzuklagen.

    Der Vergleich, erklärt der Jurist, hat für Winterkorn gleich mehrere Vorteile. Erstens wird der zivilrechtliche Streit zwischen Winterkorn und Volkswagen relativ geräuschlos abgeschlossen. „Beide Seiten haben damit keine negative Presse mehr durch den zivilrechtlichen Streit“, sagt Möllers. Das entlastet Martin Winterkorn während des anstehenden strafrechtlichen Verfahrens.

    Zweitens gibt es durch den Vergleich kein Urteil und damit keine rechtliche Aufarbeitung des Falls, an der sich die weiteren Prozesse orientieren können. „Der angenehme Nebeneffekt des Vergleichs für Martin Winterkorn ist, dass kein Pflichtverstoß dokumentiert wird, an dem sich ein strafrechtliches Verfahren orientieren kann“, erklärt Möllers.

    Und noch einen dritten Vorteil gibt es für Winterkorn: Sollte er im Strafprozess schuldig gesprochen werden, kann er danach vom Unternehmen im Normalfall nicht mehr zivilrechtlich belangt werden. Schließlich hat VW mit Winterkorn dann schon über den Vergleich eine Einigung erzielt.

    Abgas-Skandal bei Volkswagen: Kommen Winterkorn und Stadler günstig davon?

    Letztlich kommt der frühere VW-Chef im Streit mit seinem früheren Arbeitgeber recht günstig davon: „Verglichen mit den über 30 Milliarden Euro, die VW der Diesel-Skandal gekostet hat, sind rund 11 Millionen Euro relativ wenig“, sagt Möllers. Der VW-Aufsichtsrat habe sich nicht nur lange Zeit gelassen, gegenüber Winterkorn Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Am Ende habe man sich mit einem verhältnismäßig niedrigen Betrag begnügt.

    Der Jurist, der sich seit Jahren intensiv mit dem Diesel-Skandal beschäftigt, hat den Eindruck, dass Volkswagen geschickt Vergleiche nutzt, um Ruhe in den Diesel-Skandal zu bringen. „Ich habe die Befürchtung, dass sich die Unternehmenskultur bei VW seit dem Diesel-Skandal nur bedingt geändert hat“, warnt Möllers.

    Mit den rund 11 Millionen Euro ist Martin Winterkorn also eher „günstig“ davongekommen. Von der Gesamtsumme an Schadenersatz über 288 Millionen Euro deckt den größten Teil die Managerhaftpflichtversicherung ab. Diese wird auch als D&O-Versicherung bezeichnet, D&O steht dabei für Directors and Officers, also für das Spitzenpersonal in Unternehmen.

    Ein Bild aus vergangenen Tagen: Ex-Audi-Chef Rupert Stadler (r) und Ex-VW-Chef Martin Winterkorn.
    Ein Bild aus vergangenen Tagen: Ex-Audi-Chef Rupert Stadler (r) und Ex-VW-Chef Martin Winterkorn. Foto: Uwe Anspach (dpa)

    Managerhaftpflicht-Versicherung: Wie funktioniert eine D&O-Versicherung?

    Wie funktioniert so eine D&O-Versicherung, unabhängig vom konkreten Fall? Diese schließen Unternehmen ab, um ihre Leitungsorgane – zum Beispiel Geschäftsführungen, Vorstände und Aufsichtsräte – gegenüber Schadenersatzforderungen des Unternehmens abzusichern, erklärt Jolanta Kostuch, Leiterin Produktentwicklung D&O bei der Allianz. Es handelt sich also um eine Versicherung, die das Unternehmen zu Gunsten ihrer leitenden Organe abschließt.

    Die Organe eines Unternehmens haben die Aufgabe, dieses zu leiten oder zu kontrollieren und dabei sicherzustellen, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen oder Compliance-Vorschriften eingehalten werden. „Hier können an vielen Stellen Fehler geschehen“, erklärt Expertin Kostuch. Beispielsweise können Gesellschafterbeschlüsse fehlerhaft umgesetzt werden, Fördermittel nicht oder fehlerhaft beantragt werden oder Angebote fehlerhaft kalkuliert werden. „Wenn die Organe Fehler machen und das Unternehmen schädigen, können sie gegenüber dem Unternehmen erstattungspflichtig sein“, erklärt sie. Das Problem: „Die betroffenen Personen stehen mit ihrem persönlichen Vermögen in der Haftung“, sagt sie. „Je nach Größe des Unternehmens kann dies existenzbedrohend sein.“ Es kann durchaus um Millionen-Beträge gehen. „Davor wollen Unternehmen ihre Organmitglieder mit D&O-Versicherungen schützen.“

    Die Policen sind nicht nur in Aktiengesellschaften üblich, sondern auch für viele mittelständische Unternehmen, für Stiftungen und auch Vereine. Im Rahmen einer D&O-Versicherung wird zunächst versucht, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Stellt sich heraus, dass ein Anspruch berechtigt war,springt die Versicherung ein und ersetzt den Vermögensschaden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.

    Haftpflicht für Manager wie Winterkorn: Wann zahlt eine Versicherung nicht mehr?

    Gibt es aber Situationen, bei denen auch eine D&O-Versicherung nicht mehr bereit ist, einen Schaden zu ersetzen? Die Managerhaftpflichtversicherung greift typischerweise in Fällen, in denen ein Manager unachtsam oder fahrlässig handelt, erklärt Kostuch. Wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde – also die Führungskraft die Firma bewusst und zielgerichtet schädigt – ersetzt die Versicherung den Schaden nicht mehr. Abwehrschutz besteht in diesen Fällen aber dennoch.

    Dass die Führungskräfte aufgrund des Streits dann vielleicht gar nicht mehr im Unternehmen sind, ist dagegen meist kein Hindernis, da auch für ehemalige Organmitglieder Versicherungsschutz besteht. Selbst wenn das Unternehmen nach Ausscheiden eines Organmitglieds die Versicherung kündigt, ist das kein Problem: In den Versicherungen wird in der Regel eine Nachmeldefrist von bis zu fünf Jahren verankert. „Bei der Allianz beträgt die Nachmeldefrist fünf Jahre, teilweise sogar unbegrenzt. Solange ist man dann berechtigt, den Schaden nachzumelden, auch wenn die versicherte Person nicht mehr für das Unternehmen arbeitet und die Versicherungspolice gekündigt ist“, sagt die Expertin.

    Winterkorn zahlt Millionen an VW: Was halten Aktionärsvertreter von dem Vergleich?

    Was halten Aktionärsvertreter von dem Vergleich? Daniela Bergdolt, Vize-Präsidentin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) sagt: „Martin Winterkorn und Rupert Stadler können nun nicht mehr sagen, sie seien völlig unschuldig. Denn wenn man nichts getan hat, muss man auch nichts zahlen. Aber auch Volkswagen kann nicht mehr sagen: Da war nichts. Ein gewisses Indiz ist so ein Vergleich schon.“

    Die Spezialistin für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt mit ihrer Kanzlei sowohl Aktionäre als auch institutionelle Anleger, die VW wegen des Abgas-Skandals verklagt haben. Mit Blick auf die Vergleichssumme für Winterkorn sagt sie: „Elf Millionen klingen ein bisschen mager. Das hätte auch mehr sein können. Aber mir ist wichtig, dass sie überhaupt zahlen. Elf Millionen schmerzen Herrn Winterkorn zwar nicht, aber es ist doch ein gewisser Betrag.“ Zugleich sieht sie das wechselseitige Interesse von Konzern und Ex-Vorständen zu einem Vergleich. Denn ein zivilrechtlicher Prozess wäre öffentlich gewesen.

    Und das ist mit Unbill verbunden, wie Rupert Stadler seit Monaten nun bereits Woche für Woche – im Strafprozess wohlgemerkt – im Gerichtssaal von Stadelheim erfährt.

    Eine Stadler-Sprecherin äußerte sich zu der nun von VW kommunizierten Einigung nicht. Sein Anwalt Thilo Pfordte hatte unserer Redaktion vor mehreren Wochen mit Blick auf die zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche von VW gesagt: „Wie Herr Stadler bereits in seiner Einlassung vor Gericht dargelegt hat, weist er den gegen ihn erhobenen Vorwurf entschieden zurück und ist überzeugt, korrekt gehandelt zu haben. Gleichzeitig ist ihm bewusst, dass der Aufsichtsrat der Volkswagen AG aktienrechtlich verpflichtet ist, mögliche Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls geltend zu machen. Nach dieser umfangreichen, unabhängigen Prüfung wird ihm nicht vorgeworfen, vorsätzlich gehandelt zu haben.“

    Dieser Hinweis war Stadlers Anwalt wichtig, weil er mit der vorläufigen Einschätzung der 5. Strafkammer des Landgerichts München II korrespondiert, nach der das Gericht bei Stadler – nach Aktenlage – von Unterlassung ausgeht.

    Stadler hat nun - nach der Einigung - eine Sorge weniger. Allerdings künftig auch deutlich weniger auf dem Konto.

    Lesen Sie dazu auch unseren Kommentar: VW-Vergleich: Martin Winterkorn kommt gut weg

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