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Markenrechte: Streit um zwei goldene Bären beschäftigt Bundesgerichtshof

Markenrechte

Streit um zwei goldene Bären beschäftigt Bundesgerichtshof

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    Der Schoko-Teddy von Lindt und der Haribo-"Goldbär" beschäftigen die Gerichte.
    Der Schoko-Teddy von Lindt und der Haribo-"Goldbär" beschäftigen die Gerichte. Foto: Rolf Vennenbernd (dpa)

    Der eine ist aus Fruchtgummi, der andere aus Schokolade und beide sind goldfarben. Ende der Gemeinsamkeiten zwischen dem Gummibärchen "Goldbär" und dem Lindt Schoko-Teddy? Mitnichten findet Haribo und hat wegen Verletzung von Markenrechten geklagt. Seit Jahren nun streiten sich Lindt um Goldbären und Lindt-Teddy vor den Gerichten. Am Donnerstag (10.00 Uhr) ist der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Zuge. Er soll eine knifflige Rechtslage klären. (Az.: I ZR 105/14)

    Worum dreht sich der Prozess?

    Haribo sieht durch den Schokoladenbären von Lindt seine Markenrechte verletzt: Der Schweizer Hersteller bietet seit der Weihnachtssaison 2011 einen Schokoladen-Hohlkörper in Form eines Bären an, den sogenannten Lindt-Teddy. Dieser ist in eine goldene Folie eingepackt und trägt eine rote Schleife um den Hals, ähnlich wie der bekanntere Hase zu Ostern. Haribo vertreibt seit den 1960er Jahren Gummibärchen in goldfarbenen Verpackungen und ließ später auch die Wortmarke "Goldbären" schützen.

    Warum stört sich Haribo an einem Schokobären?

    Der Verbraucher stelle beim Anblick eines verkörperten Goldbären im Süßwarensegment automatisch eine Verbindung zu seinen Fruchtgummis her, sagt der Bonner Süßwarenhersteller. Haribo will daher, dass der Bär aus den Regalen verschwindet.

    Was sagt Lindt dazu?

    Das Schweizer Unternehmen sieht keine Verwechslungsgefahr. Das eine seien Gummibärchen in der Tüte, das andere ein Schokoladenprodukt. Der Teddy sei außerdem eine Fortentwicklung der eigenen Produktlinie, zu der auch der Lindt-Hase gehöre.

    Wie haben eigentlich die Vorinstanzen entschieden?

    Unterschiedlich: Während das Landgericht Köln Haribos Argumentation folgte, entschied das Oberlandesgericht Köln in der zweiten Runde zugunsten der Schweizer.

    Was muss nun der BGH klären?

    Der wird juristisches Neuland betreten. Die Richter müssen entscheiden, ob die von Haribo geschützte Wortmarke "Goldbären" durch ein dreidimensionales Produkt wie Lindts Schoko-Teddys verletzt werden kann. "Wir sind alle schon sehr gespannt auf das Urteil, denn es wird eine sehr wichtige Grundsatzfrage klären", betont Lindt-Sprecherin Sylvia Kälin.

    Warum ist das eigentlich alles so wichtig?

    "Eine Marke ist das Kommunikationsmittel zwischen Unternehmen und Kunde", sagt der auf Markenrecht spezialisierte Düsseldorfer Anwalt Georg Jacobs von der Kanzlei Heuking. Ist eine Marke sehr bekannt, so wie die Haribo-Goldbären oder der Lindt-Osterhase, genießt sie einen höheren markenrechtlichen Schutz. "Um diesen Sonderstatus zu behalten, müssen die Unternehmen jedoch ständig darauf achten, dass sich kein Konkurrent den Ruf der Marke zunutze macht und sich im Fall der Fälle gegen Nachahmer wehren."

    Wann gibt es das Urteil?

    Das ist noch nicht bekannt. Die Richter können ihre Entscheidung noch am selben Tag oder erst in ein paar Wochen verkünden. Das hängt davon ab, wie viel Beratungsbedarf sie nach der Verhandlung noch haben. Doch eines ist klar: Egal wie das Urteil ausfällt - diese Weihnachtssaison gibt es auf jeden Fall noch Schoko-Teddys. Das haben die beiden Hersteller vereinbart. dpa

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