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Neues elektronisches Verfahren: Lohnsteuerkarte: Die letzte ihrer Art

Neues elektronisches Verfahren

Lohnsteuerkarte: Die letzte ihrer Art

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    Lohnsteuerkarte 2010 ist die letzte auf Papier
    Lohnsteuerkarte 2010 ist die letzte auf Papier Foto: DPA

    Eine Überraschung aus dem Bundesfinanzministerium: Die Lohnsteuerkarten aus Papier werden nicht ab 2011, sondern erst ab 2012 abgeschafft. Die an sich vom kommenden Jahr an vorgesehene Umstellung auf ein elektronisches Verfahren wird hinausgeschoben. Bis dahin wird es eine Übergangsregelung geben. Hier ein Überblick:

    Wie sieht die Übergangsregelung aus?

    Die vor einem Jahr für 2010 ausgestellten Lohnsteuerkarten gelten unverändert auch im Jahr 2011. Das heißt: Die gelben Steuerkarten 2010 bleiben im Personalbüro des Arbeitgebers. Die Arbeitnehmer brauchen sich um nichts zu kümmern.

    Und wenn im Laufe dieses Jahres oder in 2011 der Arbeitgeber gewechselt wird?

    Dann wandert die Lohnsteuerkarte 2010 durch den Arbeitnehmer zur neuen Firma.

    Gilt der auf der Steuerkarte notierte Freibetrag auch in 2011?

    Ja. Er braucht nicht neu beantragt oder bestätigt zu werden.

    Was ist zu tun, wenn sich der Freibetrag ändert, etwa bei einem längeren Arbeitsweg?

    Dann kann der Arbeitnehmer mit der 2010er-Lohnsteuerkarte beim Finanzamt eine Erhöhung des Freibetrages beantragen.

    … und im umgekehrten Fall?

    Dann gilt grundsätzlich dasselbe. Das ist aber ebenfalls keine Pflicht. Jedoch muss im Folgejahr mit einer Steuernachzahlung für 2011 gerechnet werden.

    Was gilt bei einer Scheidung?

    Dann fallen die Voraussetzungen für die Steuerklasse III weg. Der Arbeitnehmer muss auf der Karte die Steuerklasse I eintragen lassen, die II, wenn er alleinerziehend ist.

    Gilt dasselbe auch beim Tod des Ehepartners?

    Nicht ganz. Im Jahr des Todes kann noch die bisherige Steuerklassen-Kombination beibehalten werden; erst vom Folgejahr wird die Klasse I (gegebenenfalls II) maßgebend. Es sei denn, durch Wiederheirat kämen die Klassen III/IV infrage.

    … und bei einer Heirat?

    Dann wird aus der bisherigen Steuerklasse I (gegebenenfalls II) die Klasse III oder IV. Den Arbeitnehmern bleibt die Wahl, wobei es vorteilhaft ist, wenn der höher Verdienende die Klasse III eintragen lässt - und zwar von seiner Gemeinde.

    Welche Stelle trägt hinzukommende Kinder auf die Karte auf?

    Ebenfalls die Kommune.

    Gilt das, wenn noch in diesem Jahr erstmals eine Lohnsteuerkarte ausgestellt werden muss?

    Ja.

    … und im Jahr 2011?

    Dann gibt es natürlich keine "neue" 2010er-Karte. Das Finanzamt stellt dann eine "Ersatzbescheinigung" anstelle einer Lohnsteuerkarte aus.

    Was passiert mit Kinderfreibeträgen?

    Sie bleiben in 2011 unverändert. Die Arbeitnehmer sind aber verpflichtet, Änderungen dem Finanzamt zu melden - sei es eine Geburt oder der 18. Geburtstag eines Kindes.

    Information Ab 2012 werden die für die Berechnung der Lohnsteuer benötigten Daten in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und den Arbeitgebern in elektronischer Form zum Abruf bereitgestellt. Ansprechpartner für Fragen zu den gespeicherten Daten ist das Finanzamt. Für die Meldedaten bleiben die Gemeinden zuständig. Von Wolfgang Büser

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