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Leo Kirch gewinnt Klage gegen Deutsche Bank

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Leo Kirch gewinnt Klage gegen Deutsche Bank

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    Leo Kirch gewinnt Klage gegen Deutsche Bank
    Leo Kirch gewinnt Klage gegen Deutsche Bank Foto: DPA

    Das Landgericht Frankfurt erklärte sieben Beschlüsse der Hauptversammlung der Deutschen Bank vom Mai 2008 für nichtig (Az 3-05 O 115/08). Die Einladung zur

    Der Medienunternehmer führt seit Jahren einen Rechtsstreit mit Deutschlands größter Bank, weil er sie für den Niedergang seines Medienimperiums mitverantwortlich macht. Dabei hatte er vor Gericht in einigen Verfahren recht bekommen, aber auch Niederlagen einstecken müssen.

    Die Deutsche Bank kündigte auf Anfrage an, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen und sieht sich durch zwei frühere Urteile im Recht. Denn bislang haben die Gerichte in diesem Fall keine einheitliche Haltung vertreten. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte bereits in zwei Entscheidungen vom Oktober 2008 und Juni 2009 klar gemacht, dass die Einladung zur Hauptversammlung 2008 den gesetzlichen Anforderungen genüge. "Wir sind daher zuversichtlich, dass das Urteil keinen Bestand haben wird", sagte ein Deutsche Bank- Sprecher.

    Nach Ansicht des Landgerichts sind alle angefochtenen Punkte der Tagesordnung der Hauptversammlung ungültig. Dazu gehört die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für 2007, die Wahl des Aufsichtsrates sowie die Schaffung neuen Kapitals. "Die Voraussetzungen für die Teilnahme und Abstimmung der Aktionäre entsprachen nicht den gesetzlichen Bedingungen", sagte ein Gerichtssprecher.

    Kirch überzieht die Bank seit Jahren mit Klagen. Auch gegen die Hauptversammlung 2009 ist noch ein Verfahren beim Frankfurter Landgericht anhängig, in dem es um die Verletzung von Auskunftspflichten geht. Erst im Juni waren die Aktionäre rund um

    Kirch macht die Bank für den Niedergang seines Medienimperiums mitverantwortlich, weil sich der damalige Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer Anfang 2002 in einem Fernsehinterview kritisch zur Kreditwürdigkeit Kirchs geäußert hatte. Dass Kirch dafür grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz von Breuer und der Bank zusteht, hatte der BGH im Jahr 2006 festgestellt.

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