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Lastwagen: Lastwagenfahrer auf dem Rastplatz: Das Gesetz der Kabine

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Lastwagenfahrer auf dem Rastplatz: Das Gesetz der Kabine

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    Barsaw Ioaw aus Rumänien macht am Rasthof Würzburg Süd eine Pause.
    Barsaw Ioaw aus Rumänien macht am Rasthof Würzburg Süd eine Pause. Foto: Jonas Keck

    Eigentlich ist es für Barsaw Ioaw ein Wochenende wie viele andere. Doch etwas ist anders als sonst, und dennoch bleibt alles beim Alten. Zwischen der Bordwand des Lastwagens und den ersten Paletten im Heck sind noch knapp zwei Meter Platz. Hier hat der Lkw-Fahrer seinen Campingstuhl aufgestellt und eine improvisierte Küche eingerichtet. Auf dem Gaskocher brät sich der Rumäne ein Steak. Dazu Kartoffeln und eingelegte Gewürzgurken.

    Damit verstößt Ioaw gegen geltendes Recht. Denn seit im Mai das Fahrpersonalgesetz überarbeitet wurde, erfüllen Lkw-Fahrer die vorgeschriebene Wochenruhezeit von 45 Stunden nur dann, wenn sie nicht im Fahrzeug oder an einem Ort ohne geeignete Schlafmöglichkeit verbracht wird. Die neue Vorschrift soll dafür sorgen, dass die wilden Zustände auf den Rastplätzen aufhören. Außerdem sollen sich die Fernfahrer besser ausruhen können, damit ihre Fahrtauglichkeit gesichert ist.

    Ein Hotel kommt nur infrage, wenn der Chef zahlt

    Der Landesverband Bayerischer Spediteure und die Gewerkschaft ver.di begrüßen grundsätzlich die neue Ruhezeiten-Regelung. Doch sie scheint an der Realität vorbeizugehen. Denn für Ioaw und seine Kollegen kommen Hotels oder Pensionen kaum infrage – es sei denn, der Chef bezahlt die Rechnung. Deshalb hat der Fernfahrer in der vergangenen Nacht trotzdem im Lastwagen auf dem Parkplatz des Rasthofs Würzburg-Süd geschlafen. "Niemand weiß, was passiert", meint Ioaw und zuckt gelassen mit den Schultern.

    Bisher kann der Fernfahrer auch noch gelassen sein. Denn "in den ersten drei Monaten gilt eine Schonfrist, in der das Gesetz noch nicht in voller Härte angewandt wird", erläutert Horst Roitsch, Pressesprecher des Bundesamts für Güterverkehr. So lange werden nur Verwarnungen gegenüber den Fahrern ausgesprochen.

    Als weitere Schwachstelle des Gesetzes gilt, dass es bisher nicht auf europäischer Ebene durchgesetzt werden konnte. Nach Angaben des Landesverbandes Bayerischer Spediteure gibt es eine ähnliche Regelung zur Wochenruhezeit wie jetzt in Deutschland nur in Frankreich und Belgien. Es sei damit zu rechnen, dass nun Fernfahrer auf grenznahe Rastplätze zum Beispiel in Polen oder Tschechien ausweichen, um die Regelung zu umgehen. Damit werde "dieses Nomadentum" allenfalls verschoben.

    Sprinter fallen nicht unter die neue Regelung

    Dazu kommt: Da das Gesetz nur für Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen gilt, verbessern sich die Arbeitsbedingungen für Fahrer von sogenannten Sprinterflotten gar nicht. Einer dieser Fahrer ist Emil Goidyn. Er sitzt auf dem Trittbrett seines Sprinters. "Bei der Hitze in der Kabine zu schlafen, ist die Hölle! Es klingt merkwürdig, aber der Winter auf dem Rastplatz ist mir lieber", sagt der Pole. In einer Sprinterkolonne, zusammen mit zwei Kollegen, fährt er morgen Richtung Nürnberg. Dort laden sie Autoteile auf und bringen sie nach Italien.

    Neben den Temperaturen quält ihn vor allem die Langeweile. "Ausruhen, essen und trinken – mehr machen wir hier nicht", meint er. Plötzlich winkt Goidyn den Fahrer eines 7,5-Tonners herbei, den er am Abend zuvor kennengelernt hat. Dieser möchte namentlich nicht genannt werden. Er weiß von dem neuen Gesetz und hat die Nacht in seiner Kabine verbracht. Wie sonst auch. "Wenn kümmert es? Sollen sie mich doch kontrollieren", meint er und zieht an seiner Zigarette. Solange nicht genauer geregelt ist, wo sich die Fahrer tatsächlich aufhalten sollen, hat die Polizei keine Handhabe.

    Ein zweites Zuhause: Ioaw kocht auch direkt am Lastwagen.
    Ein zweites Zuhause: Ioaw kocht auch direkt am Lastwagen. Foto: Jonas Keck

    "Wenn wir mitbekommen, dass ein Fahrer mehrere Wochen nicht zu Hause war, sprechen wir die Speditionen darauf an – wenn der Fahrer das möchte", sagt Polizeioberkommissar Martin Knobloch. Er ist für die Verkehrspolizeiinspektion Würzburg-Biebelried auf Autobahnen und Rastplätzen im Einsatz. Und wie soll die Polizei die Einhaltung kontrollieren? Sollen die Fahrer Hotel-Quittungen vorzeigen?

    Bisher keine Kontrollen rund um Augsburg

    Im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Nord befindet sich zum Beispiel nördlich von Augsburg die A8. Auch hier wird noch nicht systematisch überprüft, ob die Regelung eingehalten wird. "Das neue Gesetz ist uns bekannt", berichtet Thomas Rieger, Leiter der Pressestelle. "Es finden aber noch keine gezielten Kontrollen auf den Rastplätzen statt." Der Grund sei, dass für die Polizisten noch die "praktische Handlungssicherheit" fehle. Erst müsse man sich mit den anderen Regierungsbezirken abstimmen.

    Der Bekannte des Sprinter-Fahrers Goidyn wurde in den vergangenen drei Jahren nur einmal von der Polizei kontrolliert, ob er die Ruhezeiten einhielt. Damals musste er rund 150 Euro bezahlen, weil er zu lange hinter dem Steuer gesessen hatte. Das neue Gesetz hält er nicht für realisierbar. "Wo sollen wir denn hin? Wenn mir mein Chef in Zukunft ein Hotel bezahlt, gerne!"

    Dass Ioaw von dem Gesetz profitiert, glaubt er nicht. Am nächsten Tag wird er sich mit seiner Ware auf den Weg nach Dettelbach im Kreis Kitzingen zu einem Discounter machen. Keine halbe Stunde vom Rastplatz entfernt. Was er genau geladen hat, weiß er nicht. "Aber alles ab einem Euro!", scherzt er und zeigt auf die Paletten hinter sich. Zwischen zwei und drei Monate ist er am Stück unterwegs. So lange ist sein Fahrzeug sein Zuhause und die Laderampe seine Küche. Dann kehrt er für zwei Wochen zu seiner Frau nach Rumänien zurück, ehe er wieder weiterfährt und seine Ruhezeiten auf Rasthöfen verbringt.

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