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Kreis Augsburg: Kündigung eines Betriebsrats: Lidl scheitert vor Gericht

Kreis Augsburg

Kündigung eines Betriebsrats: Lidl scheitert vor Gericht

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    In Graben im Kreis Augsburg schlägt der Streit um die Kündigung eines Betriebsrats hohe Wellen.
    In Graben im Kreis Augsburg schlägt der Streit um die Kündigung eines Betriebsrats hohe Wellen. Foto: Matthias Balk, dpa

    Der Streit um die außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds durch den Discounter Lidl hat am heutigen Donnerstag das Augsburger Arbeitsgericht beschäftigt. Es musste klären, ob die

    Das Betriebsratsgremium widersprach diesen Vorwürfen und verweigerte die nötige Zustimmung für die Kündigung des Kollegen. Deswegen landete der Fall vor Gericht.

    Das Arbeitsgericht Augsburg wies die Kündigung nun zurück. Die Begründung: Eine Kündigung dürfe nicht einfach so ausgesprochen werden - unabhängig davon, ob es Beleidigungen gab oder nicht. Es hätte erst eine Abmahnung erfolgen müssen.

    Ob der Streit damit beendet ist, bleibt aber offen. Lidl könnte noch vor das Landesarbeitsgericht in München ziehen.

    Betriebsrat möchte gerne wieder im Logistikzentrum Graben arbeiten

    Nach Informationen unserer Zeitung ist die für die Kündigung verantwortliche Betriebsleiterin in Graben seit kurzer Zeit im Lidl-Zentrallager in Bietigheim-Bissingen in Baden-Württemberg tätig. Wie der Belegschaft mitgeteilt wurde, sei dieser Wechsel auf ihren eigenen Wunsch hin erfolgt. Thomas Gürlebeck von der Gewerkschaft Verdi bezeichnet den Vorgang als „total interessante Entwicklung“.

    Mit einem neuen Betriebsleiter am Standort Graben hatte Gürlebeck die Hoffnung verbunden, dass das Verfahren gegen den Betriebsrat eingestellt wird. Diese hat sich aber nicht erfüllt, weswegen heute das Gericht die Entscheidung fällen musste.

    Der beschuldigte Betriebsrat sagte vor der Entscheidung im Gespräch mit unserer Zeitung, dass er gerne weiter im Logistikzentrum Graben arbeiten möchte – obwohl die Situation an ihm zehre und ihn psychisch angreife.

    Lidl verteidigt beabsichtigte Kündigung

    Lidl teilte nach der Entscheidung mit: „Nach wie vor sind wir der Ansicht, dass eine außerordentliche Kündigung des Mitarbeiters gerechtfertigt gewesen wäre, nach den Informationen, die wir zum damaligen Zeitpunkt hatten. Das Unternehmen betont, dass die beabsichtigte Kündigung des Mitarbeiters nicht im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Betriebsrat stehe. Sie beruhe "allein auf seinem Verhalten gegenüber einem Kollegen".

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