Zahlt er oder zahlt er nicht? Diese Frage stellen sich Kreditinstitute oder Firmen in der Regel, bevor sie Geschäfte mit Kunden machen. Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa geben da Auskunft. "Sie ermitteln für jeden Kunden einen sogenannten Score-Wert anhand von gespeicherten Daten", erklärt Stefanie Laag von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.
Wie genau dieser Wert berechnet wird, ist aber in der Regel nicht transparent - und wird es auch nicht werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied heute, dass die Schufa nicht verraten muss, wie sie die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern genau berechnet. Damit scheiterte eine Frau, der genau dieses Scoring beim - versuchten - Autoleasing zum Verhängnis wurde, mit ihrer Klage vor dem BGH.
Schufa-Daten kostenlos überprüfen
Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten Verbraucher darauf achten, dass die bei Schufa & Co. gespeicherten Daten richtig sind. Falsche Angaben können die Kreditwürdigkeit herabsetzen.
Einmal im Jahr dürfen Verbraucher bei den Wirtschaftsauskunfteien ihre Daten kostenlos abfragen. "Von diesem Recht sollten Sie auch Gebrauch machen", erklärt Laag. Wird beispielsweise ein altes, längst aufgelöstes Konto nach wie vor geführt, muss das korrigiert werden. "Darauf haben Sie Anspruch."
Die Prüfung der gespeicherten Daten funktioniert in der Regel unkompliziert. Verbraucher müssen sich schriftlich an die jeweilige Auskunftei wenden. Bei fehlerhaften Daten sollten sie ebenfalls schriftlich um eine Korrektur bitten.
Was Auskunfteien wie die Schufa speichern
Erfasst werden von den Auskunfteien in der Regel Name, Geburtsdatum und die Anschrift. Gespeichert werden auch Daten zu Bankkonten, Kreditkarten, Krediten oder Bürgschaften. Außerdem werden Mobilfunk- und Leasingverträge sowie Ratenzahlungsgeschäfte verzeichnet. Nicht gespeichert werden Kontostände, Einkommen, Vermögen, Beruf, Familienstand, Nationalität und Kaufverhalten. (dpa)