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Kommentar: Der gute Ruf der Bausparkassen ist gefährdet

Kommentar

Der gute Ruf der Bausparkassen ist gefährdet

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    Enttäuschendes Urteil für viele Bausparer: Die Bausparkassen sind im Recht, wenn sie ältere Verträge mit hohen Zinszusagen massenhaft kündigen. So hat jetzt der BGH entschieden.
    Enttäuschendes Urteil für viele Bausparer: Die Bausparkassen sind im Recht, wenn sie ältere Verträge mit hohen Zinszusagen massenhaft kündigen. So hat jetzt der BGH entschieden. Foto: Andrea Warnecke, dpa (Symbolbild)

    Man könnte meinen, dass die Rollen in diesem Kampf klar verteilt sind: die Bausparkassen als Gewinner, die Verbraucher als Verlierer. Und tatsächlich: Mit seinem Urteil hat der Bundesgerichtshof das Geschäftsmodell der Bausparkassen gerettet. Sie dürfen hunderttausende Kunden vor die Tür setzen. Und doch könnten die Bausparkassen vor Gericht mehr verloren haben, als es auf den ersten Blick scheint.

    Früher war es kein Problem, wenn der Bausparvertrag als Geldanlage genutzt wurde

    Denn Bausparen war jahrzehntelang Inbegriff von Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit. Bausparkassen hatten und haben noch immer einen guten Ruf. Doch dieser bröckelt nun, weil die Nullzins-Politik der Europäischen Zentralbank die Bausparkassen zum Äußersten treibt. Früher war es kein Problem, wenn ein Bausparer seinen Vertrag als Geldanlage zweckentfremdet hat. Genau damit haben viele Kassen sogar geworben. „Günstiges Baugeld oder hohe Rendite – das entscheiden ganz allein Sie.“ So lauteten die Werbebotschaften, mit denen Kunden umgarnt wurden.

    Heute will man diese Kunden so schnell wie möglich los werden, sie sind eine Belastung. Die Bausparkassen haben das Glück, dass sie dabei das Recht auf ihrer Seite haben. Glaubwürdigkeit sieht aber trotz allem anders aus.

    Lesen Sie dazu auch: Das bedeutet das BGH-Urteil für Bausparer

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