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Klage der Umwelthilfe: Stadt Köln muss Dieselfahrverbote in vier Straßen einführen

Klage der Umwelthilfe

Stadt Köln muss Dieselfahrverbote in vier Straßen einführen

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    Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster geht es um Diesel-Fahrverbote in Köln.
    Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster geht es um Diesel-Fahrverbote in Köln. Foto: Andreas Arnold, dpa (Archiv)

    In den Luftreinhalteplan für die Stadt Köln müssen Dieselfahrverbote für vier besonders stark belastete Straßen aufgenommen werden. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster am Donnerstag entschieden. Der aktuelle

    Anders als das Verwaltungsgericht Köln hält das Oberverwaltungsgericht eine Fahrverbotszone aber nicht für zwingend erforderlich. Streckenbezogene Fahrverbote könnten unter Umständen ausreichen, um die Grenzwerte zumindest im Jahr 2020 einzuhalten.

    Stadt Köln muss Dieselfahrverbote in vier Straßen einführen

    Die Deutsche Umwelthilfe hatte in erster Instanz vor dem Kölner Verwaltungsgericht eine weiträumige Sperrzone für Dieselfahrzeuge durchgesetzt. Dagegen ist das Land Nordrhein-Westfalen in Berufung gegangen. Umgesetzt wurde das Fahrverbot bislang nicht. Auch der überarbeitete Luftreinhalteplan für die Millionenstadt, der am 1. April in Kraft getreten war, verzichtet auf diesen drastischen Schritt.

    Die Luftverschmutzung soll nach Ansicht des Bundeslandes mit anderem Maßnahmen gesenkt werden: So gilt seit dem vergangenen Monat in der Kölner Innenstadt ein Durchfahrverbot für Lastwagen, die mehr als 7,5 Tonnen wiegen. Die Dieselbusse der Kölner Verkehrsbetriebe werden mit Katalysatoren ausgerüstet, die den Stickstoffdioxidausstoß um mindestens 85 Prozent senken sollen.

    Doch die Deutsche Umwelthilfe ließ nicht locker. Wieder verhandelte der Verein am Donnerstag vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht. Und dieses hat eine Streckensperrung erwogen: An vier Straßen mit besonders hoher Schadstoffbelastung werde der Grenzwert der Prognose der Stadt zufolge erst in drei bis vier Jahren eingehalten, sagte der Senatsvorsitzende Max-Jürgen Seibert bei der Verhandlung in Münster. Das sei ein sehr langer Zeitraum.

    Deutsche Umwelthilfe will auch Dieselfahrverbot in Aachen erreichen

    Die Luftverschmutzung in Köln sei seit langem deutlich zu hoch, argumentiert die Deutsche Umwelthilfe. Die Situation in Köln sei "aufgrund der hohen Grenzwertüberschreitung so eindeutig, dass man den Fall vom OVG Münster entscheiden lassen kann", sagte eine Sprecherin. Das Gericht hatte zuvor an DUH und Landespolitik appelliert, gemeinsam nach Lösungen für die ausstehenden Klagen zu suchen. DUH und Landesumweltministerium haben grundsätzlich ihre Gesprächsbereitschaft signalisiert.

    Laut EU-Grenzwert dürfen es im Jahresmittel nur 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter sein, an einigen Stellen der Stadt ist man von dieser Grenze weit entfernt.

    Das Oberverwaltungsgericht verhandelte zum zweiten Mal über einen Luftreinhalteplan für eine nordrhein-westfälische Stadt. Ende Juli hatte das Gericht den Luftreinhalteplan für die Stadt Aachen für rechtswidrig erklärt, aber kein Fahrverbot angeordnet. Stadt und Land müssen einen neuen Plan auf Grundlage aktuellerer Messwerte und korrekter Prognosen erstellen. Der vom Gericht kassierte Plan beruhte auf veralteten Daten. (dpa)

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