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Karstadt-Pleite: Insolvenz-Verwalter verdient Millionen

Karstadt-Pleite

Insolvenz-Verwalter verdient Millionen

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    Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg
    Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg Foto: DPA

    Die letzte Rechnung, die Klaus Hubert Görg stellen wird, besteht möglicherweise aus sieben Nullen, davor steht eine Fünf: 50 Millionen Euro klingen nach einem satten Honorar für den Insolvenzverwalter von Arcandor und Karstadt.

    Insolvenzrechts-Experten kritisieren rechtliche Mängel im Hinblick auf die Entlohnungspraxis bei Insolvenzanwälten. Sie fordern Reformen: Der Sanierungserfolg eines Insolvenzverfahrens solle künftig mehr Gewicht erhalten.

    50 Millionen Euro: Die Nennung der Höhe des Honorars für Karstadt-Insolvenzverwalter Görg geht auf einen Bericht der Süddeutschen Zeitung zurück. Das Blatt beruft sich auf Verhandlungskreise im Rahmen des Pleiteverfahrens. Ein Sprecher Görgs wollte den Betrag allerdings bislang nicht bestätigen. Görg hatte vor einem Jahr das Karstadt-Insolvenzverfahren übernommen.

    Das Unternehmen war zusammen mit dem Mutterkonzern Arcandor und dem Schwesterunternehmen Quelle in die Pleite gerutscht. Seitdem arbeitete Görg an der Rettung der traditionsreichen Warenhauskette mit rund 25.

    000 Mitarbeitern und an der Suche nach einem Käufer. Anfang Juli erhielt der deutsch-amerikanische Investor Nicolas Berggruen den Zuschlag.

    Der Sprecher Görgs sagte, das Honorar von Insolvenzverwaltern sei "durch die insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung gesetzlich geregelt". Noch sei keinerlei Honorar beantragt, keinerlei Vorschlag dem Gläubigerausschuss vorgelegt und kein Betrag vom zuständigen Gericht bestätigt worden. Es gelte die Devise, "erst erfolgreich arbeiten, dann eine Rechnung stellen", sagte der Sprecher Görgs.

    Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hält sich mit Kritik zurück. In der Frage des Honorars "gibt es nichts, was man Herrn Görg vorwerfen könnte", kommentierte eine Verdi-Sprecherin die mögliche Entlohnung und verwies auf die gesetzlichen Vorgaben. "Wir werden aber langfristig über viele Teile des Insolvenzrechtes diskutieren müssen." Das deutsche Insolvenzrecht sei in Zeiten "gestrickt worden, als kleine Kaufleute Pleite gingen".

    Für die Insolvenz eines Großkonzerns sei das Insolvenzrecht zumindest in Teilen nicht geeignet und müsse erneuert werden. Ein künftiges Insolvenzrecht müsse berücksichtigen, "was Kriterien einer erfolgreichen Insolvenzverwaltung sind und wie eine entsprechende Vergütung zu erfolgen hat", sagte die Verdi-Sprecherin. Die Gewerkschaft wolle sich bei einer Neuauflage des Rechts mit Vorschlägen beteiligen.

    Kritik an dem möglichen Millionenhonorar Görgs äußerte der Wissenschaftler und frühere Insolvenzrichter Hans Haarmeyer. "Statt die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen, versorgt die Abwicklung eines Insolvenzverfahrens offenbar weitgehend und flächendeckend nur die Insolvenzverwalter und die mit ihnen verbundenen Strukturen", sagte Haarmeyer. Das Insolvenzrecht sei zu wenig am tatsächlichen Erfolg orientiert.

    Der Mannheimer Insolvenzrechts-Experte Karl-Heinrich Lorenz sieht unterdessen durchaus Möglichkeiten, den Faktor Erfolg in das deutsche Recht zu integrieren: "Der Erhalt des Betriebes hat zum Beispiel in den USA Priorität. Die Sanierung kommt bei uns etwas zu kurz."

    Georg Bitter, Professor für Insolvenzrecht an der Universität Mannheim, gab im Gespräch mit unserer Zeitung zu bedenken, dass aber eben jener tatsächlicher Erfolg auch an der Auszahlung des Erlöses aus der Insolvenzmasse bemessen wird: "Das deutsche Insolvenzrecht ist durchaus erfolgsorientiert: Die Gläubiger erhalten ihr Geld zurück - darauf kommt es im Recht ja eigentlich an." Die Öffentlichkeit aber, so Bitter, sehe den Erfolg oft zu einseitig und nahezu ausschließlich im Erhalt der Arbeitsplätze. Dies sei aber eben nur die eine Seite der Medaille.

    Dennoch würden unter Experten bereits Reformen des Insolvenzrechts diskutiert, berichtete Bitter. Es sei demnach denkbar, dass künftig auch die erfolgreiche Sanierung eines weiter bestehenden Betriebes Eingang in die Erfolgs-Definition haben wird. Bitters nüchternes Fazit hinsichtlich des bestehenden Rechts: "Die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung ist nicht sanierungsfreundlich." Trotzdem: Das Honorar hänge im Wesentlichen von der Insolvenzmasse ab und diese könne sich im Laufe des Verfahrens noch erhöhen, etwa durch kurzfristigen Lohnverzicht und Innovationen. Laut Bitter ist die Erhöhung des Konzern-Wertes durchaus ein Leistungsanreiz. Von

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