Startseite
Icon Pfeil nach unten
Wirtschaft
Icon Pfeil nach unten

Justiz: Neue Ehe als Kündigungsgrund?

Justiz

Neue Ehe als Kündigungsgrund?

    • |
    Der EuropäischeGerichtshof soll entscheiden,ob ein katholischesKrankenhaus einem Chefarzt kündigen darf, der nach seiner Scheidung wieder geheiratet hat.
    Der EuropäischeGerichtshof soll entscheiden,ob ein katholischesKrankenhaus einem Chefarzt kündigen darf, der nach seiner Scheidung wieder geheiratet hat. Foto: dpa

    Die Kündigung des Chefarztes einer katholischen Klinik, der nach seiner Scheidung wieder heiratete, ist nach Auffassung des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Melchior Wathelet, nicht rechtens. Der Arbeitgeber habe damit gegen die EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung im Beruf verstoßen, heißt es im Schlussantrag. Zumeist übernimmt der Gerichtshof die Ansicht seiner Experten. Ein Urteil fällt in drei bis sechs Monaten.

    Die Zustimmung zu „einer bestimmten Überzeugung der katholischen Kirche, nämlich dem Eheverständnis“, sei „keine wesentliche und gerechtfertigte Anforderung“ an einen Chefarzt, heißt es in dem Schlussantrag. Sie stehe in keinem Zusammenhang mit dessen beruflicher Tätigkeit – der „Erbringung von Gesundheits- und Pflegediensten für Kranke“. Für die Patienten und Kollegen des Arztes zählten seine „Qualifikation und medizinischen Fähigkeiten sowie seine Managementqualitäten“.

    Insofern sei die Anforderung, dass der Arzt die katholische Lehre hinsichtlich des „heiligen und unauflöslichen Charakters des Ehebands“ befolgen müsse, „alles andere als gerechtfertigt“, argumentierte der Generalanwalt. Hinzu komme, dass die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche keine Voraussetzung für die Beschäftigung in der fraglichen Klinik sei.

    Der Arzt hatte 2008 nach seiner Scheidung wieder geheiratet. Als die Klinik davon erfuhr, wurde er entlassen. Die zweite Ehe sei nach dem Glaubensverständnis der Kirche ungültig, hieß es zur Begründung. Die Wiederheirat sei deshalb ein schwerwiegender Loyalitätsverstoß. Die Klinik befindet sich in Düsseldorf und untersteht der Aufsicht des Erzbischofs von Köln.

    In Deutschland hatte der Fall jahrelang die Gerichte beschäftigt, bis zum Bundesverfassungsgericht. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) gab dem Kläger 2014 recht und hob die Kündigung auf. Das Gericht sah einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, weil bei evangelischen Chefärzten der Klinik eine Wiederheirat ohne Folgen blieb.

    Gegen dieses Urteil zog die katholische Kirche vor das Bundesverfassungsgericht, welches das BAG-Urteil 2014 aufhob und den Vorrang der kirchlichen Sittenlehre bestätigte: Dem Selbstverständnis der Kirche sei in solchen Fällen „ein besonderes Gewicht beizumessen“. Im Juli 2016 verwies das BAG den Fall an den EuGH. Dieser soll nun entscheiden, ob die Kündigung gegen EU-Recht verstieß.

    Die Kirche hat schon auf Wathelets Schlussantrag reagiert. Die Deutsche Bischofskonferenz und der Deutsche Caritasverband klären die jeweiligen Anforderungen an Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen. Zu erwarten sei „kein Masterplan“, aber stabile Richtlinien, sagte der Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands, Ansgar Hense. In Deutschland haben die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände, Caritas und Diakonie, rund 1,3 Millionen Beschäftigte. (afp, kna)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden