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Internetrouter-Firma: Fritz!-Box-Hersteller AVM muss saftige Geldbuße zahlen

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Fritz!-Box-Hersteller AVM muss saftige Geldbuße zahlen

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    Ein Netzwerkkabel liegt auf einem Fritz!-Box-Router der Firma AVM.
    Ein Netzwerkkabel liegt auf einem Fritz!-Box-Router der Firma AVM. Foto: Robert Michael, dpa

    Das Bundeskartellamt hat eine hohe Geldbuße gegen den Fritz!-Box-Hersteller AVM verhängt. Das Berliner Unternehmen muss knapp 16 Millionen Euro wegen einer vertikalen Preisbindung mit sechs Elektronikfachhändlern zahlen, wie das

    Das Berliner Unternehmen kam im vergangenen Jahr mit 890 Beschäftigten auf einen Umsatz von 580 Millionen Euro, Angaben zum Gewinn machte es nicht. Die 1986 gegründete deutsche Firma verkauft Router, Repeater, Telefone und Smart-Home-Produkte wie digital steuerbare Heizungsregler und Lichter her, die Marke hierzu heißt "Fritz!" 

    Nach Erkenntnissen der Wettbewerbshüter hatten AVM-Beschäftigte mit den Elektronikhändlern nicht nur über Einkaufspreise gesprochen, sondern sich auch über die Endverbraucherpreise und deren Anhebung abgestimmt. AVM-Mitarbeiter hätten die Endverbraucherpreise der Fritz!-Produkte in den Elektronikfachmärkten fortlaufend beobachtet, wobei auch eine spezielle Software eingesetzt worden sei. Nach Intervention von AVM erhöhten die Händler dem Kartellamt zufolge "in vielen Fällen" die Endverbraucherpreise oder sagten dies zu. Nach einem anonymen Hinweis und weiteren Hinweisen aus dem Markt leitete das Kartellamt ein Verfahren ein, im Februar 2022 erfolgte eine Durchsuchung bei AVM. 

    Firma bedauert "Irritationen"

    Nach der Bußgeldentscheidung teilte AVM mit, dass man den stationären Handel in einem sich stark verändernden Markt unterstützt habe, "damit dieser gegenüber dem wachsenden Onlinehandel wettbewerbsfähig bleibt". Kleinere Händler hätten Produkte zu günstigen Einkaufspreisen für ihren beratungsintensiven stationären Handel erwerben können. Der Online-Verkauf sei zu diesen Konditionen nicht vorgesehen gewesen. "Nach Auffassung des Bundeskartellamtes war das in dieser Form nicht zulässig - es soll dem Markt überlassen werden, welche Händler bestehen und welche nicht", hieß es in der Firmenmitteilung. "Die Geschäftsführung von AVM bedauert, wenn das Vorgehen zu Irritationen geführt hat." Aus ihrer Sicht sei es entscheidend, dass Verbraucher nicht benachteiligt worden seien. "Die Produkte waren durchweg zu vorteilhaften Preisen im Handel verfügbar", hieß es von AVM.   

    (dpa)

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