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Internet: Illegale Downloads: Strafen erreichen schnell vierstellige Beträge

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Illegale Downloads: Strafen erreichen schnell vierstellige Beträge

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    Vor dem Download sollten Internet-Nutzer sich vergewissern, dass ihr Handeln nicht illegal ist.
    Vor dem Download sollten Internet-Nutzer sich vergewissern, dass ihr Handeln nicht illegal ist. Foto: dpa

    Nach Schließung des Internetdienstes Megaupload und der Festnahme von dessen Gründer Kim Schmitz sind viele Internetnutzer verunsichert, ob sie sich selbst strafbar machen, wenn sie sich etwa Musikvideos auf Youtube ansehen. Wir haben darüber mit Thomas Hoeren (50) gesprochen. Er war 15 Jahre Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf und ist heute Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Universität Münster.

    Machen sich Internetnutzer denn strafbar, wenn sie Musik- oder Videodateien herunterladen?

    Hoeren: Es ist auf jeden Fall strafbar, wenn sie beim Herunterladen die Dateien auch wieder zur Verfügung stellen. Das ist bei der klassischen Variante der Fall, bei der Daten direkt zwischen den Computern der Nutzer verschickt werden, dem sogenannten P2P-Verfahren.

    Ist es strafbar, Videos auf Youtube anzusehen oder diese herunterzuladen?

    Hoeren: Das Ansehen nicht. Das Herunterladen ist strafbar, wenn die Quellen offensichtlich rechtswidrig sind.

    Was bedeutet denn offensichtlich rechtswidrig?

    Hoeren: Bei vielen Videos im Video-Portal Youtube ist zum Beispiel unklar, ob sie von den Rechteinhabern oder anderen Personen hochgeladen wurden. Kopieren aus chinesischen oder ukrainischen Quellen gilt wohl eher als offensichtlich rechtswidrig, wobei mir Abmahnungen zu solchen Quellen unbekannt sind. Klare Definitionen zu „offensichtlich rechtswidrig“ gibt es nicht.

    Dürfen Nutzer von heruntergeladenen Dateien Kopien anfertigen?

    Hoeren: Kopieren aus Youtube ist unproblematisch. Ich darf mitschneiden, wenn es keine offensichtlich rechtswidrige Quelle ist und ich zu privaten, nichtkommerziellen Zwecken handele. Ist die Quelle dubios, ist das Mitschneiden zwar illegal, wird aber regelmäßig nicht geahndet.

    Dürfen Nutzer für private Zwecke Kopien von Musikdateien anfertigen?

    Hoeren: Ja, zu privaten, nichtkommerziellen Zwecken ist dies erlaubt. Man darf diese Kopien auch an Freunde weitergeben. Aber nur an wirkliche Freunde, nicht solche à la Facebook.

    Ist es strafbar, urheberrechtlich geschützte Audio- oder Videodateien auf Youtube hochzuladen?

    Hoeren: Ja, das wird aber kaum geahndet. Die Identität des Nutzers ist ja typischerweise unbekannt. Es droht allenfalls eine Sperre seitens Youtube.

    Sind Eltern haftbar, wenn ihr minderjähriges Kind urheberrechtlich geschützte Dateien im Internet verbreitet oder diese illegal herunterlädt?

    Hoeren: Ja, wenn es den Hausanschluss benutzt. Im Einzelnen ist die Rechtsprechung aber uneinheitlich.

    Ist ein Nutzer haftbar, wenn ein anderer über seinen Internetzugang Straftaten begeht?

    Hoeren: Ich muss meinen Internetzugang gegen unbefugte Zugriffe schützen: durch Firewall und Änderung des Erst-Passwortes. Sonst bin ich dran.

    Welche Strafen drohen beim Verstoß gegen das Urheberrecht?

    Hoeren: Vor allem drohen zivilrechtliche Sanktionen, insbesondere Schadensersatz. Das geht schnell in vierstellige Euro-Beträge. Bei gewerblicher Piraterie kommen strafrechtliche Sanktionen inklusive Gefängnisstrafen dazu.

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