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Insolvenzverfahren eröffnet: Arcandor-Chef Eick verlässt das Unternehmen

Insolvenzverfahren eröffnet

Arcandor-Chef Eick verlässt das Unternehmen

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    Arcandor-Insolvenzverfahren eröffnet
    Arcandor-Insolvenzverfahren eröffnet Foto: DPA

    Er ist vor allem wegen von dem Großaktionär Sal. Oppenheim garantierten Gehaltszahlungen von bis zu 15 Millionen Euro in die Kritik geraten. Zuvor hatte das Essener Amtsgericht eines der größten Insolvenzverfahren der deutschen Nachkriegsgeschichte eröffnet:

    Damit steht dem Konzern voraussichtlich die Zerschlagung bevor. Zunächst laufen Verfahren für 15 Arcandor-Gesellschaften, darunter die Holding Arcandor AG sowie die Töchter Karstadt Warenhaus GmbH und die Versandhandelsunternehmen Primondo GmbH und Quelle GmbH. Mit weiteren Verfahren sei zu rechnen.

    Insgesamt muss das Essener Gericht über rund 40 Einzelanträge entscheiden. Elf weitere Verfahren werden von anderen

    Die Gewerkschaft Verdi forderte unterdessen Klarheit für die Beschäftigten. Die Investorensuche für die Karstadt-Warenhäuser müsse mit Nachdruck vorangetrieben und vor dem Weihnachtsgeschäft abgeschlossen werden, sagte die stellvertretende

    Nach großen finanziellen Opfern in den vergangenen Jahren könne es einen Sanierungsbeitrag der Mitarbeiter nur mit einem soliden Geschäftsplan und Sicherheiten für die Beschäftigten geben. Eine "Spende" ohne nachhaltige Perspektiven komme nicht in Frage. Jenseits der Tarifbindung das Einkommensniveau zu senken, sei indiskutabel.

    Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) kündigte an, angesichts der teils nach wie vor exorbitanten Zahlungen an Manager über weitere Gehaltsgrenzen für die Wirtschaftseliten nachdenken zu wollen. Sie zeigte sich vor allem erstaunt über die hohe Abfindung von Eick. "Dafür habe ich absolut kein Verständnis", sagte Merkel bei der Aufzeichnung der "Münchner Runde" des Bayerischen Rundfunks. "Man muss überlegen, ob man da was machen kann."

    Merkel zeigte sich auch offen dafür, weitere Regelungen einzuführen, die zu Abzügen bei den Gehältern führen können, wenn Manager versagen (sogenannte Malus-Regelungen). Entsprechende Vorschläge hatte kürzlich die französische Regierung gemacht.

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