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Insolvenz: Flexgas ist pleite: Was tun als Kunde?

Insolvenz

Flexgas ist pleite: Was tun als Kunde?

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    Nach dem Strom-Discounter Flexstrom (Bild) ist nun auch Flexgas pleite. Hier Tipps für betroffene Kunden.
    Nach dem Strom-Discounter Flexstrom (Bild) ist nun auch Flexgas pleite. Hier Tipps für betroffene Kunden. Foto: Paul Zinken (dpa)

    Der Billig-Gasanbieter Flexgas hat Insolvenz angemeldet - nur wenige Tage, nachdem auch schon Flexstrom in die Pleite ging. Bekomme ich als Kunde mein Geld zurück? Wir weiter Gas geliefert? Hier die wichtigsten Fragen zur Flexgas-PLeite.

    Flexgas-Pleite: Bekomme ich trotzdem weiter Gas?

    Ja. Ähnlich wie beim Strom muss auch beim Gas die Versorgung vom Grundversorger übernommen werden, wenn der eigentliche Lieferant wie hier Flexgas nicht mehr liefern kann. Die sogenannte Ersatzversorgung ist gesetzlich garantiert. In Augsburg haben zum Beispiel die Stadtwerke die Gaslieferung übernommen.

    Bleibt der Gaspreis bei einer Ersatzlieferung gleich?

    Nein. Die Ersatzversorgung ist in der Regel teurer als der Gas des Billiganbieters.  Sie können als Kunde aber sofort kündigen und sich einen neuen Anbieter suchen.

    Muss ich die Einzugsermächtigung für Flexgas widerrufen?

    Ja, das sollten Sie tun. Wer eine Einzugsermächtigung erteilt hat, sollte diese in solchen Fällen widerrufen, rät die Stiftung Warentest. Bucht der Gasversorger trotzdem noch Geld ab, das ihm nicht zusteht, können Sie die Abbuchung von Ihrer Bank rückgängig machen lassen.

    Wenn ich Gas gegen Vorkasse gekauft habe oder Rückzahlungen erwarte, ist das Geld jetzt weg?

    Das ist durchaus möglich. Grundsätzlich gilt: Wer Gas billig gegen Vorkasse bezieht und dabei die Gaskosten im Voraus bezahlt, muss bei Firmenpleiten damit rechnen, dass sein Geld weg ist. Verbraucherschützer raten deshalb zu Gas-Tarifen ohne Vorauszahlung und Kaution.

    Gasanbieter pleite: Wie bekomme ich im Voraus gezahltes Geld zurück?

    Ist der Stromanbieter insolvent und man hat bereits Geld im Voraus gezahlt oder Anspruch auf Rückzahlungen, kann man seine Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden.

    Was muss ich bei einem Wechsel des Gas-Anbieters beachten?

    Sie sollten unbedingt den Zählerstand dokumentieren. Damit sind eine korrekte Abrechnung und ein sauberer Wechsel gesichert.

    Wie wechsle ich den Gas-Anbieter?

    Nutzen Sie die gängigen Vergleichportale. Es bietet sich an, die Preise und Anbieter in mehreren Online-Diensten zu vergleichen. Doch achten Sie auf die Sucheinstellungen. Die Stiftung Warentest hat viele Portale schlecht bewertet, weil sie ungenaue Suchergebnisse ausgeben, wenn man sich auf die vorprogrammierte Suche verlässt.  bo

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