Das teilte Insolvenzverwalter Hubert Ampferl mit. Die Zukunft der Brotfabrik in Neufahrn ist dagegen noch ungewiss.
Zumindest die Filialen der insolventen Großbäckerei Müller-Brot sollen noch vor Ostern von der Tochter des Gründers und der Münchner Bäckerei Höflinger übernommen werden. "Morgen oder gar nicht", sagte Franz
Gewerkschaft begrüßt Lösung bei Müller-Brot
Die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) begrüßt die Übernahme der Müller-Brot-Filialen durch die frühere Geschäftsführerin Eva Müller und den Münchner Backunternehmer Franz Höflinger. "Wir freuen uns, dass die beiden das übernehmen", sagte NGG-Geschäftsführer Freddy Adjan. "Wir begrüßen das ausdrücklich und bieten unsere Zusammenarbeit und Unterstützung an." Möglich seien zum Beispiel flexible Arbeitszeitmodelle.
Sorge mache der Gewerkschaft aber die Zukunft der Großbäckerei in Neufahrn. Dem bisherigen Eigentümer Klaus Ostendorf gehöre die wichtigste Produktionsanlage in der Brotfabrik ebenso wie die EDV-Anlage, sagte Adjan. "Ich hoffe, dass das auch noch klappen wird." Rund 700 der zuletzt rund 1100 Mitarbeiter sind seit dem Auslaufen des Insolvenzgeldes am vergangenen Wochenende freigestellt. Etliche Kollegen hatten zuvor bereits selbst gekündigt.
Mäusedreck und Ungeziefer
Hygiene-Mängel: So werden Lebensmittel überwacht
Die staatliche Lebensmittelüberwachung soll sicherstellen, dass Lebensmittelhersteller die Vorgaben auch einhalten und Verstöße unterbinden.
In Bayern überwachen die Landratsämter und Städte laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelüberwachung rund 200.000 Betriebe.
Betriebskontrollen würden grundsätzlich ohne Vorankündigung durchgeführt.
Wie oft und wie genau die Kontrolleure prüfen, hängt vom Risiko ab: Wer leicht verderbliche oder Babynahrung anbietet oder schon negativ aufgefallen ist, wird häufiger unter die Lupe genommen.
Dazu kommen Überwachungsprogramme der EU und des Bundes, saisonal wechselnde Schwerpunkte und Kontrollen nach Verbraucherbeschwerden.
Die Kontrolleure besichtigen Betriebe, nehmen Proben und prüfen die Unterlagen.
Bei fahrlässigen Verstößen gibt es eine Verwarnung oder Geldbußen, bei schweren Fällen drohen Geldstrafen, Haft und Betriebsschließung.
Das Unternehmen kann auch zum Rückruf eines Produkts und zur öffentlichen Warnung in den Medien verpflichtet werden.
Von den 64 054 Lebensmittelproben, die das Landesamt im Jahr 2010 untersuchte, waren 7085 oder 11 Prozent beanstandet worden - davon 309 wegen gesundheitlicher Risiken.
Dabei ging es in 217 Fällen um Fleisch.
Der vorherige Müller-Brot-Besitzer Ostendorf hatte die Produktion wegen Mäusedrecks und Ungeziefers am 30. Januar auf Anordnung der Lebensmittelaufsicht stilllegen müssen und anschließend Insolvenz angemeldet. Der Gläubigerausschuss hatte vorige Woche überraschend seinem Rückkaufangebot den Vorzug vor dem Angebot von Eva Müller und Höflinger gegeben. Ostendorf machte am Dienstag jedoch einen Rückzieher. Er und Ampferl geben sich gegenseitig die Schuld dafür. dpa/AZ