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Höhere Gewalt: Bahn will bei Unwetter oder Streik keine Entschädigung zahlen müssen

Höhere Gewalt

Bahn will bei Unwetter oder Streik keine Entschädigung zahlen müssen

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    Dass ein Zug Verspätung hat, kennen Bahnkunden.Die Deutsche Bahn will im Falle höherer Gewalt ihren Kunden aber keine Entschädigungen zahlen.
    Dass ein Zug Verspätung hat, kennen Bahnkunden.Die Deutsche Bahn will im Falle höherer Gewalt ihren Kunden aber keine Entschädigungen zahlen. Foto: Andy Rain, dpa

    Die Deutsche Bahn will im Falle höherer Gewalt ihren Kunden keine Entschädigungen zahlen müssen. Bahn-Chef Rüdiger Grube habe in einem Brief an EU-Verkehrskommissar Siim Kallas eine Klarstellung gefordert, dass Bahnunternehmen im Falle höherer Gewalt für Verspätungen nicht verantwortlich gemacht werden dürften, berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung am Montag.

    Bahn zahlt Entschädigungen bislang aus Kulanz

    Die Bahn zahlte bei Verspätungen wegen Unwetter, Hochwasser oder Streik nach eigenen Angaben bislang aus Kulanz Entschädigungen; seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im September ist sie dazu rechtlich verpflichtet.

    Das EuGH-Urteil sei ein Beleg für den "Geist des  Verbraucherschutzes", zitierte die FAZ aus dem Brief Grubes, missachte aber das "legitime Bedürfnis nach einem einheitlichen Wettbewerbsstandard" zwischen Bahn sowie Flugzeug, Bus und Schiff. 

    Deutsche Bahn: Rund eine Millionen Anträge auf Entschädigung

    Der Bahn-Chef berufe sich bei seiner Forderung nach Klarstellung der EU-Fahrgastverordnung auf einen Bericht der EU-Kommission vom August, worin sie Ausnahmen von der Haftung angedeutet habe. "Eine Neuordnung des Rechtsrahmens würde weiteren Schaden an der Wettbewerbsfähigkeit der Schiene abwenden", zitierte die Zeitung weiter aus dem Brief.

    Bei der Deutschen Bahn sind nach Unternehmensangaben bis Oktober rund eine Million Anträge auf Entschädigung wegen Verspätungen und  Zugausfällen eingereicht worden. In 90 Prozent der Fälle hat die Deutsche Bahn ihren Angaben zufolge gezahlt.

    Entschädigung richtet sich nach Verspätung

    Die Höhe der Rückerstattung des Fahrpreises richtet sich nach der EU-Fahrgastverordnung: Demnach kann ein Fahrgast 25 Prozent des Fahrpreises zurückverlangen, wenn die Verspätung 60 bis 119 Minuten beträgt. Bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden hat er Anspruch auf die Hälfte des gezahlten Fahrpreises.

    Das Urteil des EuGH vom September erging auf Vorlage eines österreichischen Gerichts, betrifft aber europaweit alle Bahnunternehmen: Klauseln in Beförderungsbedingungen, die Fahrpreisentschädigungen bei höherer Gewalt ausschließen, sind demnach ungültig. afp

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