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Haftung für fremde Inhalte: Abmahnungen: chefkoch.de verliert gegen Marions Kochbuch

Haftung für fremde Inhalte

Abmahnungen: chefkoch.de verliert gegen Marions Kochbuch

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    BGH stärkt Garantie beim Gebrauchtwagenkauf
    BGH stärkt Garantie beim Gebrauchtwagenkauf Foto: DPA

    Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass Betreiber einer Rezeptsammlung im Internet unter Umständern dafür haften, wenn Nutzer widerrechtlich fremde Fotos auf ihre Internetseiten hochladen.

    Zu entscheiden hatte der BGH einen Rechtsstreit zwischen den Internetseiten chefkoch.de und marions-kochbuch.de. Chefkoch.de ist eine Internetseite, auf der Nutzer kostenlos Rezepte einstellen und abrufen können. Marions-kochbuch.de ist eine Seite mit

    Im vorliegenden Fall hatten Internetnutzer mehrfach bei chefkoch.de ohne Erlaubnis Fotos hochgeladen, die eigentlich von der Seite marions-kochbuch.de stammten.

    Die Betreiber von Marions Kochbuch mahnten chefkoch.de ab und wollten ihnen verbieten, die Fotos zu veröffentlichen. Außerdem verlangten sie Schadensersatz. Kein Einzelfall: Tatsächlich haben die Betreiber von marions-kochbuch.de durch ihre massenhaften Foto-Abmahnungen in den vergangenen Jahren einen sehr zweifelhaften Ruf im Internet erlangt. Selbst für die ungefragte Übernahme banalster Fotos, etwa eines Brötchens, setzten die Webseitenbetreiber bei ihren Abmahnungen einen Streitwert von mehreren tausend Euro an, um Blogger, Forenbetreiber und Webseitenbesitzer dann abzukassieren.

    Es kam zum Gang durch die Instanten. Vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht siegten die Betreiber von marions-kochbuch.de. Die Betreiber von chefkoch.de zogen weiter vor den Bundesgerichtshof - und verloren jetzt auch hier. Der BGH wies nämlich die Revision zurück.

    Die Richter kamen zum Schluss, dass die Betreiber von chefkoch.de für die Rechtsverletzungen durch ihre Nutzer haften müssen. Das liege daran, dass chefkoch.de sich die fremden Inhalte zueigen mache und "sichtbar die inhaltliche Verantwortung für die auf ihrer Internetseite veröffentlichten Rezepte und Abbildungen" übernehme.

    Die Betreiber von chefkoch.de kontrollierten die auf ihrer Plattform erscheinenden Rezepte nicht nur inhaltlich und wiesen ihre Nutzer auf diese Kontrolle hin. Sie kennzeichneten die Rezepte auch mit ihrem Emblem, einer Kochmütze. Zudem verlange die Beklagte das Einverständnis ihrer Nutzer, dass sie alle zur Verfügung gestellten Rezepte und Bilder beliebig vervielfältigen und an Dritte weitergeben dürfen.

    Der Bundesgerichtshof sprachen den Betreibern von marions-kochbuch in seiner Entscheidung (Urt. v. 12.11.2009 - I ZR 166/07) auch Schadensersatz zu.

    Anders wäre der Fall dann gelegen, wenn die Betreiber von chefkoch.de sich die fremden Inhalte auf ihren Seiten nicht so klar zueigen gemacht, und auch nicht kontrolliert hätten. Nach § 10 Telemediengesetz (TMG) sind Diensteanbieter für fremde Inhalte auf ihren Seiten dann nicht verantwortlich, wenn sie von diesen keine Kenntnis haben oder diese bei Kenntnisnahme sofort sperren. Sascha Borowski

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