Oder ist für die Auszahlung des Pflichtteils die gesamte Versicherungssumme entscheidend? Bislang gingen die Gerichte meist von den gezahlten Prämien aus - ein Nachteil für die gesetzlichen Erben. Inzwischen haben einige Gerichte aber auch anders entschieden. Das Urteil des BGH soll nun Klarheit bringen.
Konkret geht es um zwei Fälle aus Berlin und Nordrhein-Westfalen. Im ersten hat der Verstorbene seinen Bruder zum Erben für die Lebensversicherung eingesetzt, sein Sohn soll lediglich den Pflichtteil bekommen. Bislang wurde dafür nur die Prämiensumme veranschlagt. Im zweiten Fall klagen zwei Söhne gegen die zweite Ehefrau ihres toten Vaters. Dieser hatte die Stiefmutter zur Alleinerbin eingesetzt.
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