Nach dem Hygieneskandal bei Müller-Brot ist in der Produktion der insolventen Bäckerei-Kette Großreinemachen angesagt. Doch es wird nicht nur geputzt, sondern auch saniert. „In erster Linie geht es um bauliche Maßnahmen“, erklärt ein Sprecher des vorläufigen Insolvenzverwalters Hubert Ampferl gegenüber Augsburger Allgemeine Online. Auf diese Weise soll künftig das Eindringen von Schädlingen in die Produktionsräume verhindert werden.
Wegen Mäusekot und Kakerlaken, die dort gefunden wurden, ruht die Produktion seit Ende Januar. Übernächste Woche soll in der Brotfabrik jedoch wieder gearbeitet werden. Die Reinigungsmaßnahmen und Umbauarbeiten werden insgesamt rund 600.000 Euro kosten. Laut Sprecher des Insolvenzverwalters sind rund 250 Mitarbeiter und einige Firmen mit dem Saubermachen der beiden je 10.000 Quadratmeter großen Fabrikhallen beauftragt.
Müller-Brot will verlorenes Vertrauen durch Qualität zurückgewinnen
Müller-Brot will künftig auf ein einwandfreies Hygienemanagement setzen. Das verlorene Vertrauen der Kunden könne nur durch Qualität zurück gewonnen werden, erklärt der Sprecher. Bis Ende März soll entschieden werden, welcher Investor den Zuschlag erhält. Man verhandle mit über fünf Interessenten.
Hygiene-Mängel: So werden Lebensmittel überwacht
Die staatliche Lebensmittelüberwachung soll sicherstellen, dass Lebensmittelhersteller die Vorgaben auch einhalten und Verstöße unterbinden.
In Bayern überwachen die Landratsämter und Städte laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelüberwachung rund 200.000 Betriebe.
Betriebskontrollen würden grundsätzlich ohne Vorankündigung durchgeführt.
Wie oft und wie genau die Kontrolleure prüfen, hängt vom Risiko ab: Wer leicht verderbliche oder Babynahrung anbietet oder schon negativ aufgefallen ist, wird häufiger unter die Lupe genommen.
Dazu kommen Überwachungsprogramme der EU und des Bundes, saisonal wechselnde Schwerpunkte und Kontrollen nach Verbraucherbeschwerden.
Die Kontrolleure besichtigen Betriebe, nehmen Proben und prüfen die Unterlagen.
Bei fahrlässigen Verstößen gibt es eine Verwarnung oder Geldbußen, bei schweren Fällen drohen Geldstrafen, Haft und Betriebsschließung.
Das Unternehmen kann auch zum Rückruf eines Produkts und zur öffentlichen Warnung in den Medien verpflichtet werden.
Von den 64 054 Lebensmittelproben, die das Landesamt im Jahr 2010 untersuchte, waren 7085 oder 11 Prozent beanstandet worden - davon 309 wegen gesundheitlicher Risiken.
Dabei ging es in 217 Fällen um Fleisch.
Am 16. Februar meldete die Fabrik Insolvenz an. Ein erster Versuch, die Betriebsgenehmigung wieder zu erlangen, scheiterte. Übernächste Woche soll nun der zweite Anlauf erfolgen. Bei Müller-Brot ist man optimistisch, dass die Gesundheitsbehörden diesmal ihre Zustimmung erteilen.